Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Stellenausschreibung Sachbearbeiter/In Abteilung Bau und Planung; Gemeindekanzlei \ Wahl Isabella Sammartano \ Oeffentliche Ausschreibung Beitragsplan Steigstich \ Sirenentest 2019
Baugesuch
- Bauherrschaft: Stefan Jegge, Berghof 287, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Befestigung Triebweg für Weidetiere, Parzelle GB Kaisten Nr. 882, Im Berg, Landwirtschaftszone
Die Akten zum obigen Baugesuch liegen in der Zeit vom 25. Januar bis 23. Februar 2019 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/In Abteilung Bau und Planung/ Gemeindekanzlei
Die Gemeinde Kaisten sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in der Abteilung Bau und Planung/Gemeindekanzlei mit einem Stellenpensum von 60 - 80 %. Das entsprechende Stelleninserat kann unter www.kaisten.ch eingesehen werden.
Wahl Isabella Sammartano
Der Gemeinderat hat Frau Isabella Sammartano als Sachbearbeiterin der Abteilung Finanzen mit Stellenantritt am 17. Januar 2019 gewählt.
Gemeinderat und Gemeindepersonal wünschen Frau Isabella Sammartano einen guten Start und viel Freude an der Tätigkeit.
Oeffentliche Ausschreibung Beitragsplan Steigstich
Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie das kommunale Strassenreglement liegt der Beitragsplan über den Strassenbau Steigstich vom 28. Januar bis 26. Februar 2019 auf der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürozeit zur Einsichtnahme auf. Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat, Poststrasse 7, 5082 Kaisten einzureichen.
Sirenentest 2019
Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet das, dass eine Gefährdung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm" und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Hinweise und Verhaltensregeln können auf der Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch in Erfahrung gebracht werden. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Gemeindekanzlei Kaisten
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