Dienstjubiläum Am 1. November 2009 konnte Herr Thomas Kalt, Hauswart der Schulanlagen Liebrüti, sein 10jähriges-Arbeitsjubiläum feiern. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle Herrn Kalt für seinen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Kaiseraugst und hofft, dass er noch lange im Dienste der Gemeinde Kaiseraugst bleibt.
Hundehaltung: Hunde laufen lassen / Hundekot / Hundemarken Seit einiger Zeit mehren sich Reklamationen über ungenügende Hundehaltung resp. Verunreinigung durch Hunde. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tiere sind so zu halten, dass weder Mensch noch Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Es ist untersagt, Hunde auf Gehwegen, in öffentlichen Anlagen oder auf privatem Grund ohne Einverständnis des Grundeigentümers versäubern zu lassen. Nebst der Tatsache, dass solche Spuren für Spaziergänger unangenehm sind, bergen sie für Tiere eine erhebliche Infektionsgefahr in sich; gefährdet sind nicht nur andere Hunde, auch das Vieh kann beim Verzehr von verunreinigtem Gras erkranken. An die Hundehalter geht deshalb einmal mehr der Aufruf, die Kothäufchen der Vierbeiner nicht am Wegrand liegenzulassen, sondern ordnungsgemäss in die Robidog-Behälter oder über den Hauskehricht zu entsorgen.
Wir weisen auf § 13 des Polizeireglements hin:
Tiere sind so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere und Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen.
Ein Ausbrechen gefährlicher Tiere ist den Behörden sofort zu melden.
Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen, Auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen sowie Plätzen, auf dem Friedhof, öffentlichen Spiel-, Sport, Schul- und Parkanlagen und im Wald sind Hunde an der Leine zu führen. Vorbehalten bleibt das Jagdrecht.
Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.
Der Gemeinderat dankt den HundebesitzerIn für die Einhaltung dieser Regeln. Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert, dass in § 13 des Polizeireglements diese Punkte rechtlich verankert sind, und dass Verstösse gegen diese Vorschriften zu Bussen führen. Gleichzeitig bittet der Gemeinderat die Einwohnerschaft, die fehlbaren Hundehalter bei der Regionalpolizei zu melden. Dasselbe gilt für Hunde, welche keine gültige Hundemarke tragen. Der Gemeinderat
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Im Vorfeld einer grossen Überbauung in Kaiseraugst führt die Kantonsarchäologie eine Rettungsgrabung durch. Das Bauareal in der "Schürmatt" liegt inmitten der Unterstadt der römischen Koloniestadt Augusta Raurica und der Vorstadt...