Baugesuch Auflagefrist: 04. bis 23. August 2008; Gesuchsteller: Jäggi + Wendelspiess, Architektur + Informatik AG, Rheinfelden; Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Leimgruber Albin; Projektverfasser: Gesuchsteller; Bauprojekt: Zwei Wohnhäuser mit unterirdischer Autoeinstellhalle, Parz. 111, Hauptstrasse. Gemeindekanzlei
Feuerwerk um den ersten August Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Herznach ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne besondere Bewilligung nur am 1. August und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehren gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig. Das Anzünden von dürrem Gras ist verboten. Somit ist das Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb der Festlichkeiten des Nationalfeiertages bewilligungspflichtig. Zudem wird auf diverse Merkblätter zum Schutz der Tiere, welche entweder im Internet unter www.herznach.ch und/oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden können, aufmerksam gemacht. Gemeinderat.
Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008 Die gefassten Beschlüsse sind am 5. Juni 2008 im amtlichen Publikationsorgan publiziert worden. Es wurde kein Referendum ergriffen und somit sind die Beschlüsse am 6. Juli 2008 in Rechtskraft erwachsen. Gemeindeschreiber
Jahresbeitrag der Gemeinde an die Imker Den Imkern von Herznach wird auch für das Jahr 2008 ein Jahresbeitrag von Fr. 20.00 pro Bienenvolk zur Unterstützung und Förderung der Bienenhaltung ausbezahlt. Die Imker werden gebeten, ihre Völkerzahl bis 31. August 2008 der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 867 80 80, E-Mail: gemeindeverwaltung@herznach.ch) zu melden, damit der Betrag ausbezahlt werden kann. Gemeindekanzlei.
Erschliessung Steiger-Hübstel Nachdem der Sondernutzungsplan Steiger-Hübstel vom Regierungsrat genehmigt wurde, hat der Gemeinderat das Bauprojekt für die Erschliessung sowie die Beitragspläne Steiger-Hübstel über- bzw. erarbeitet und verabschiedet. Die Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2008 hat einem Bruttokredit von Fr. 1.30 Mio. für die Realisierung der Erschliessung Steiger-Hübstel (1. Etappe) gutgeheissen, das Referendum wurde nicht ergriffen.
Das Bauprojekt und die Beitragspläne für die gesamte Erschliessung Steiger-Hübstel werden ab 20. August bis und mit 18. September 2008 öffentlich aufgelegt. Am 18. August werden im Gelände die notwendigen Profilierungen für die Auflage erstellt.
Die Gemeindeversammlung hat wie eingangs erwähnt dem Kredit für die Realisierung der ersten Etappe zugestimmt (Steigerstrasse Nord, Steigerweg, Hübstel). Für die Realisierung der weiteren Etappen, welche im aufzulegenden Projekt vorgesehen sind, muss die Finanzierung wie für die erste Etappe sichergestellt werden (Bruttokredit Gemeindeversammlung und/oder Vorfinanzierung durch Private). Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden schriftlich vororientiert und können Ende August / Anfang September einen Termin für weitere Auskünfte vereinbaren. Gemeinderat.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »