Teiländerungen Bauzonen- und Kulturlandplan „Herzli/Kirche und Spyk Bänder AG“ Der Regierungsrat des Kantons Aarga hat mit Entscheid Nr. 2008-00095 die Teiländerungen des Bauzonen- und Kulturlandplanes „Herzli/Kirche und Spyk Bänder AG“ genehmigt. Die offizielle Publikation erfolgte im kantonalen Amtsblatt vom 11. Februar 2008. Die Beschwerdefrist beginnt 1 Tag nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt. Gemeinderat.
Erschliessungsplan „Steiger-Hübstel“ Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat mit Entscheid Nr. 2008-00097 den Erschliessungsplan „Steiger-Hübstel“ der Gemeinde Herznach ohne Änderungen genehmigt. Die offizielle Publikation erfolgte im kantonalen Amtsblatt vom 11. Februar 2008. Die Beschwerdefrist beginnt 1 Tag nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt. In Kürze bzw. nach Ablauf der 20-tägigen Beschwerdefrist werden Informationen zum weiteren Vorgehen folgen. Gemeinderat.
Gesuchsteller, Grundeigentümer, Projektverfasser: Ph. Küng, Basel; Bauvorhaben: 2 Doppel-EFH, Parz. 962, Alte Landstrasse / Türlestrasse; keine Einsprachen.
Gesuchsteller, Grundeigentümer: Thomas Rubin, Nicole Studinger, Münchwilen; Bauvorhaben: EFH mit angebauter Doppelgarage, Parz. 373, Sonneweg; Projektverfasser. H. und M. Böller Architekturbüro, Wöflinswil; keine Einsprachen.
Gesuchsteller, Grundeigentümer: D. und E. Schmid-Wächer, Herznach; Bauvorhaben: Anbau Zimmer und Unterstand, Parz. 106, Türleweg; Projektverfasser: Ch. Holenstein + R. Jufer, Arch. HTL, Leibstadt; keine Einsprachen.
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