Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Verwaltung am Freitagnachmittag, 15.03.2019, geschlossen \ Zufahrt Birkenhof erschwert \ Sanierungsarbeiten Hammerstätteweg \ Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern \ Papiersammlung \ Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Verwaltung am Freitagnachmittag, 15.03.2019, geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt infolge Weiterbildung des Personals am Freitagnachmittag, 15. März 2019 geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 079 376 79 70.
Am Montag, 18. März 2019, sind wir zu den normalen Büroöffnungszeiten gerne wieder für Sie da.
Wir danken für das Verständnis.
Gemeindekanzlei
Zufahrt Birkenhof erschwert
Aufgrund Strassensanierungsarbeiten ist die Zufahrt zum Birkenhof bis zum 19. April 2019 erschwert. Der Schwerverkehr und die Landwirtschaft werden umgeleitet. Wir danken für das Verständnis.
Bauverwaltung
Sanierungsarbeiten Hammerstätteweg
Die nächste Etappe der Strassensanierungsarbeiten beim Hammerstätteweg beginnt. Ab nächster Woche wird der Bereich Einmündung Landstrasse bis und mit Abzweiger Steinacker saniert. Diese Arbeiten dauern rund 6 Wochen bis Ende April 2019. Während dieser Zeit sind die Einmündung in den Hammerstätteweg ab Landstrasse sowie der Zubinger zum Steinacker gesperrt. Die Anwohner vom Steinacker können ausnahmsweise über das Areal der Landi vom Gerenweg her zu- und wegfahren.
Wir danken für das Verständnis.
Bauverwaltung
Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern
Einzahlungen werden auch vor dem 30. April verzinst. Bis 2013 erhielten die Steuerpflichtigen einen Skonto, wenn sie ihre provisorischen Rechnungen bis zum 30. April des Steuerjahrs bezahlten. Einzahlungen vor oder nach diesem Datum lohnten sich nicht.
Die aktuelle Regelung will auch Ratenzahlungen fördern. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin vom 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2019 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Abteilung Finanzen
Papiersammlung
Am 26. März 2019 findet eine Altpapiersammlung statt. Das Papier ist am Morgen vor 7.00 Uhr bereit zu stellen. Es wird nur in gebündelter, verschnürter Form mitgenommen.
Gemeindekanzlei
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 01.04.2019 bis zum 31.10.2019 zu verzichten.
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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