Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Häckseldienst \ Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff \ Mahngebühren für Steuerforderungen \ Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Häckseldienst
Am Montag, 8. November 2021, findet eine von der Gemeinde organisierte Häckseltour statt. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 865 80 40 bis spätestens am Donnerstag, 4. November 2021 gerne entgegen.
Der Häckseldienst kostet pro angebrochene Viertelstunde CHF 30.00. Das Häckselgut ist selber zu verwerten.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindekanzlei
Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff
Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 29. Oktober 2021, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Merzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Bitte beachten Sie die Zertifikatspflicht. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein.
Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 26. November 2021, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Seniorenrat
Mahngebühren für Steuerforderungen
Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt CHF 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bitten wir Sie, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon: 062 865 80 50, E-Mail: finanzen@gipf-oberfrick.ch) zu melden.
Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.
Abteilung Finanzen
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben in der Gemeinde Gipf-Oberfrick ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Uzairi-Ilazi Nizafete, geb. 1982, weiblich, Ilazi Almir, geb. 2006, männlich und Ilazi Elsa, geb. 2012, weiblich, alle mit Staatsangehörigkeit Nordmazedonien und wohnhaft an der Landstrasse 67a, 5073 Gipf-Oberfrick.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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