Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung \ Öffnungszeiten Sammelstelle Moosmatt \ Kehrichtabfuhr Feiertage \ Absage der Bundesfeier Gipf-Oberfrick vom 1. August 2020 \ Einkaufsdienst für Risikopatienten jeweils am Dienstag und Freitag \ GV Elektra-Genossenschaft Gipf-Oberfrick \ Teamleiter/in Hüttenwart Waldhaus Thierstein im Nebenamt gesucht \ Prämienverbilligung 2021 \ Abgabe der Steuererklärung und Einführung von Mahngebühren
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
An Fronleichnam, 11. Juni 2020, und am Freitag, 12. Juni 2020 (Brückentag), bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer079 376 79 70.
Am Montag, 15. Juni 2020 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Sammelstelle Moosmatt
Heute, Fronleichnam, 11. Juni 2020, bleibt die Sammelstelle Moosmatt geschlossen. Besten Dank für das Verständnis.
Bauamt
Kehrichtabfuhr Feiertage
Am 11. Juni 2020, Fronleichnam wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag, 12. Juni 2020, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 07.00 Uhr.
P. Pfister AG
Absage der Bundesfeier Gipf-Oberfrick vom 1. August 2020
Infolge der Corona-Pandemie hat der Gemeinderat verschiedene Veranstaltungen, die bis Ende August dieses Jahres geplant waren, bereits abgesagt. Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen dürfen zwar wieder stattfinden, allerdings nur unter entsprechenden Schutzmassnahmen. Die Erstellung der Schutzkonzepte und Einhaltung dieser Massnahmen bedeutet einen Mehraufwand für alle Beteiligten. Zudem geht der ungezwungene Charakter des Anlasses etwas verloren. Der Gemeinderat hat nach reiflicher Überlegung zusammen mit der diesjährigen Organisatorin der Bundesfeier, der Trachtengruppe, entschieden, dass die Bundesfeier 2020 nicht durchgeführt wird. Geniessen Sie den diesjährigen Nationalfeiertag im privaten Rahmen.
Der Gemeinderat und die jeweils organisierenden Vereine freuen sich, Sie im nächsten Jahr wieder an der Bundesfeier willkommen zu heissen.
Gemeinderat
Einkaufsdienst für Risikopatienten jeweils am Dienstag und Freitag
Der Einkaufsdienst für alle gefährdeten Personen, die über kein optimales Netzwerk verfügen und in Gipf-Oberfrick wohnen, läuft weiter bis am 3. Juli 2020. Die Auslieferungen erfolgen zweimal pro Woche, immer am Dienstag und Freitag.
Bestellen Sie die Lebensmittel telefonisch direkt im Volg, jeweils am Dienstag und Freitag zwischen 07.00 – 14.00 Uhr, unter Tel. 062 871 12 79. Die Auslieferung erfolgt gleichentags zwischen 15.00 – 17.00 Uhr. Die Lebensmittel (mit dem Kassenzettel) werden vom Auslieferdienst vor die Eingangstüre gestellt. Es wird dreimal an der Haustüre geläutet.
Eine Übergabe oder eine Bezahlung findet nicht statt (Verzicht auf Ansteckungsgefahren). Die Gemeinde wird Ihnen die gelieferten Waren zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung stellen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindekanzlei (062 865 80 40) wenden. Infos finden Sie zudem unter www.gipf-oberfrick.ch
Gemeinderat
GV Elektra-Genossenschaft Gipf-Oberfrick
Aufgrund der Corona-Krise musste die EGO ihre GV 2020 verschieben. Mit der Lockerung der Massnahmen ist es nun möglich, die GV mit anschliessendem Nachtessen am 28. August 2020, 19.00 Uhr im Gasthof Adler nachzuholen.
Anmeldungen sind erwünscht via E-Mail an info@eof-ag.ch per Telefon 062 871 53 10 oder direkt im EOF-Büro an der Landstrasse 13 bis am 14. August 2020.
Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme!
Der Vorstand
Teamleiter/in Hüttenwart Waldhaus Thierstein im Nebenamt gesucht
Gipf-Oberfrick sucht infolge Pensionierung des langjährigen Hüttenwarts per 1. Oktober 2020 (Teamleitung ab 1. Januar 2021) oder nach Vereinbarung eine/n Teamleiter/in Hüttenwart Waldhaus Thierstein im Nebenamt. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Leitung des Hüttenwart-Teams, die Betreuung des Waldhauses und die damit verbundenen Vermietungen. Das Pensum wird auf 3 – 4 Stunden pro Woche geschätzt. Ein Wohnsitz in Gipf-Oberfrick oder in der näheren Umgebung ist Bedingung.
Unter www.gipf-oberfrick.ch sind alle Informationen und Anforderungen zu finden.
Auskünfte erteilt Bauverwalter Stefan Keller, Tel. 062 865 80 39.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen bis am 15. Juni 2020 an die Gemeindekanzlei, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick.
Gemeindekanzlei
Prämienverbilligung 2021
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2021 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2020 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2020 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv).
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2020 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung).
Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
SVA Zweigstelle
Abgabe der Steuererklärung und Einführung von Mahngebühren
Im Februar wurde Ihnen die Steuererklärung 2019 zugestellt. Mit einem Informationsschreiben an die Gemeindesteuerämter hat das Kantonale Steueramt im Frühling informiert, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 verlängert werden.
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, werden allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2019 beträgt Fr. 35.-. Eine zweite Mahnung würde bereits Fr. 50.- kosten.
Bis am 30. Juni 2020 werden wir aufgrund des erwähnten Informationsschreibens keine Mahnungen zustellen. Wir bitten somit alle unselbständig erwerbenden Personen (Formular C), welche ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, diese bis am 30. Juni 2020 einzureichen.
Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist uns ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Dies können Sie per E-Mail (steuern@gipf-oberfrick.ch), online (www.gipf-oberfrick.ch) oder mündlich am Telefon oder Schalter erledigen.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung.
Abteilung Steuern
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