Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Hundetaxe 2021 \ Leinenpflicht für Hunde \ Verlängerung Einlösefrist Gutscheine Gewerbeaktion
Hundetaxe 2021
Die Rechnung für die Hundetaxe 2021 wird im Mai allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zugestellt. Neue Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde zu melden und einzulösen.
Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die Abteilung Finanzen (Tel. 062 865 80 52 oder finanzen@gipf-oberfrick.ch).
Die Hundetaxe für das Jahr 2021 beträgt gemäss Beschluss des Regierungsrates CHF 120.--.
Abteilung Finanzen
Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli 2021 sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen.
Die Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es Ihnen danken.
Gemeindekanzlei
Verlängerung Einlösefrist Gutscheine Gewerbeaktion
Die Ende des letzten Jahres verkauften Gutscheine der Gemeinde haben ein Ablaufdatum vom 30. Juni 2021. Aufgrund der übergeordneten Schliessungen der Restaurants im Frühling 2021 hat der Gemeinderat entschieden, die eingelösten Gutscheine zwei Monate über das Verfallsdatum zu vergüten. Die Gutscheine können somit bis Ende August 2021 eingelöst werden.
Die betroffenen Betriebe wurden informiert.
Abteilung Finanzen Gipf-Oberfrick
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