Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Öffnungszeiten \ Kehrichtabfuhr \ Chriesiwäg und Chorntal \ Verkehrsanordnung \ Hundetaxe \ Obligatorisch-Programm
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung, Auffahrt
Am Auffahrtsdonnerstag, 13. Mai 2021, und am Freitag, 14. Mai 2021 (Brückentag), bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer 079 376 79 70.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Sammelstelle Moosmatt, Auffahrt
Am Auffahrtsdonnerstag, 13. Mai 2021, bleibt die Sammelstelle Moosmatt geschlossen. Besten Dank für das Verständnis.
Bauamt
Kehrichtabfuhr an Auffahrt
Am kommenden Feiertag, Donnerstag, 13. Mai 2021, Auffahrt, wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag, 14. Mai 2021, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 07.00 Uhr.
P. Pfister AG
Publikation Verkehrsanordnung, Verfügung, Chriesiwäg und Chorntal
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) folgende Verkehrsanordnung:
Gemeinde 5073 Gipf-Oberfrick, Verfügung:
1. Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Landwirtschaft“, Strasse Im Chorntal, Parzelle 2461.
2. Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Landwirtschaft“, Strasse Im Chorntal, Parzelle 2297.
4. Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Landwirtschaft“, Strasse Sulz, Parzelle 2514.
5. Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Landwirtschaft“, Strasse Sulz, Parzelle 2514.
6. Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Landwirtschaft“, Farschberg, Parzelle 2191. Gültig für Im Chorntal, Winterhalde, Sulz und Farschberg Während der Auflagefrist können die Signalisationsstandorte im Plan auf der Gemeindekanzlei begutachtet werden.
Verbot Nr. 3 befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Frick (siehe separate Ausschreibung in Frick).
Zweck der Verkehrsanordnung: Zufahrt von Motorwagen und Motorräder zu den öffentlichen Feuerstellen Chorntal und Chriesiweg zu unterbinden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gipf-Oberfrick, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Montage der Signalisation gültig.
Gemeinderat
Publikation Verkehrsanordnung, Aufhebung; Gemeinde Gipf-Oberfrick
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) folgende Verkehrsanordnung: Gemeinde 5073 Gipf-Oberfrick, Aufhebung: Allgemeines Fahrverbot (Signal Nr. 2.01) mit folgendem Zusatztext: „ausgenommen Zubringerdienst“. Gültig für die Strasse „Sulz“, Parzelle 2514. Während der Auflagefrist können die Signalisationsstandorte im Plan auf der Gemeindekanzlei begutachtet werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gipf-Oberfrick, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Demontage der Signalisation gültig.
Gemeinderat
Hundetaxe 2020
Die Rechnung für die Hundetaxe 2020 wird im Mai allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zugestellt. Neue Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde zu melden und einzulösen. Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die Abteilung Finanzen (Tel. 062 865 80 52 oder finanzen@gipf-oberfrick.ch).
Die Hundetaxe für das Jahr 2020 beträgt gemäss Beschluss des Regierungsrates CHF 120.--
Abteilung Finanzen
Obligatorisch-Programm 2021
Mangels Schiessgelegenheit im eigenen Dorf können die in Gipf-Oberfrick wohnhaften Pflichtschützen ihr Obligatorisch-Programm in den Schiessanlagen Oeschgen, Wittnau und Oberhof leisten. Armeeangehörige, die im Jahre 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Für 2021 gelten folgende Schiessdaten:
Schiessanlage RSA Schlauen, Oeschgen: Freitag, 21. Mai, 18.00-20.00 Uhr, Dienstag, 15. Juni, 18.00-20.00, Freitag, 08. August, 18.00-20.00 Uhr, Freitag, 20. August, 18.00-20.00 Uhr.
Schiessanlage Rotel, Wittnau: Freitag, 07. Mai, 18.00-19.30 Uhr, Freitag, 18. Juni, 18.00-19.30 Uhr, Freitag, 27. August, 18.00-19.30 Uhr.
Schiessanlage Weidli, Oberhof: Freitag, 20. August, 18.30-20.30 Uhr.
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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