Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Einkaufsdienst für Risikopatienten in Gipf-Oberfrick \ Änderung Öffnungszeiten betreute Sammelstelle Moosmatt \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung \ Sistierung der Schiesspflicht 2020 \ Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern \ Einreichen der Steuererklärung: Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Einkaufsdienst für Risikopatienten in Gipf-Oberfrick
Im Zusammenhang mit der Coronavirus Pandemie sollten Personen ab 65 Jahren und Personen mit einer Vorerkrankung soweit als möglich zu Hause bleiben und öffentliche Verkehrsmittel, Läden, etc. meiden.
Ab letztem Dienstag hat die Gemeinde zusammen mit dem Volg einen Einkaufsdienst für alle gefährdeten Personen, die über kein optimales Netzwerk verfügen, organisiert. Die Aktion ist erfolgreich angelaufen. Innert Kürze konnte ein grosses Helferteam auf die Beine gestellt werden, welches die bestellten Lebensmittel ausliefert. Herzlich Dank an diese Helfenden!
Und so funktionierts! Bestellen Sie die Lebensmittel telefonisch direkt im Volg, von Montag bis Freitag zwischen 07.00 – 14.00 Uhr, unter Tel. 062 871 12 79. Die Auslieferung erfolgt am gleichen Tag, zwischen 15.00 – ca. 16.30 Uhr.
Die Lebensmittel (mit dem Kassenzettel) werden vom Auslieferdienst vor die Eingangstüre gestellt. Es wird dreimal an der Haustüre geläutet. Eine Übergabe oder eine Bezahlung findet nicht statt (Verzicht auf Ansteckungsgefahren). Die Gemeinde wird Ihnen die gelieferten Waren zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Sammelrechnung und der Kopie des Kassazettels in Rechnung stellen.
Von diesem Einkaufsdienst können alle gefährdeten Einwohnerinnen und Einwohner in unserer Gemeinde profitieren. Achten Sie auf Ihre Gesundheit und die Gesundheit anderer. Gehen Sie als gefährdete Person nicht mehr selber einkaufen. Lassen Sie es durch Verwandte oder Bekannte erledigen oder machen Sie Gebrauch vom vorstehenden Angebot. Wir schauen füreinander!
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindekanzlei (062 865 80 40) wenden. Infos finden Sie zudem unter www.gipf-oberfrick.ch.
Gemeinderat
Änderung Öffnungszeiten betreute Sammelstelle Moosmatt
Infolge des Coronavirus gelten für die Sammelstelle ab sofort folgende Öffnungszeiten:
- Montag – Freitag, 09.00 – 16.00 Uhr. Am Mittwochabend und am Samstag bleibt die Sammelstelle geschlossen.
Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass es zu einem grossen Andrang kommt und die gegenseitigen Abstände nicht eingehalten werden können.
Die Sammelstelle ist für die Bevölkerung von Gipf-Oberfrick bis auf weiteres werktags von 09.00 – 16.00 durchgehend frei zugänglich. Es erfolgt keine Betreuung durch das Bauamt. Eine Überwachung ist gewährleistet.
Danke, wenn Sie sich an die Regeln halten und unnötige Entsorgungsgänge vermeiden.
Wir wünschen allen eine gute Gesundheit!
Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist bis am 19. April 2020 (Ende Frühlingsferien der Schule) für den persönlichen Kontakt nur noch morgens geöffnet (08.00 – 12.00 Uhr).
Telefonisch und per Mail wird die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar bleiben.
Die Bevölkerung wird ersucht, den persönlichen Kontakt auf das Notwendige zu beschränken und Anfragen so weit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind in dringenden Fällen weiterhin möglich. Besten Dank!
Gemeinderat
Sistierung der Schiesspflicht 2020
Auf Grund der Lage rund um das Coronavirus hat sich die Schweizer Armee in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband (SVV) dazu entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sistiert wird. Schiesspflichtige müssen somit das Obligatorische Programm nicht zwingend absolvieren, können aber, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundes, freiwillig daran teilnehmen. Auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse 2020 entfallen.
Gemeindekanzlei
Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern
Die aktuelle Regelung fördert Ratenzahlungen. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin vom 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2020 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Abteilung Finanzen
Einreichen der Steuererklärung: Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Gemäss Beschluss des Kantonalen Steueramtes werden die Abgabefristen für Steuererklärungen 2019 aufgrund der Corona-Pandemie verlängert.
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Gesuch für Fristerstreckung eingereicht werden.
Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden.
Abteilung Steuern
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