Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Tempo 30 – Informationen und Kommentare der Bevölkerung \ Sammelstelle Moosmatt, keine Kunststoffsammelsäcke \ Prämienverbilligung 2021; Anmeldefrist
Tempo 30 – Informationen und Kommentare der Bevölkerung
Der Kredit für die Einführung von Tempo 30 in den Quartierstrassen wird nicht an der kommenden Gemeindeversammlung traktandiert.
Am 7. März 2021 erfolgt darüber direkt eine Urnenabstimmung (siehe Publikation vom 22.10.2020). Der Gemeinderat möchte der Bevölkerung trotzdem die Gelegenheit geben, die persönliche Meinung zum Thema Tempo 30 öffentlich kundzutun. Per E-Mail an kanzlei@gipf-oberfrick.ch kann die persönliche Meinung zu Tempo 30 abgegeben werden. Sofern gewisse Bedingungen eingehalten sind (Name, Vorname, keine Beleidigungen etc.), wird der Kommentar öffentlich aufgeschaltet.
Sämtliche Informationen zu Tempo 30 finden Sie unter www.gipf-oberfrick/tempo30.
Gemeinderat
Sammelstelle Moosmatt, keine Kunststoffsammelsäcke
Vermehrt wurde festgestellt, dass Kunststoffsammelsäcke bei der Entsorgungsstelle Moosmatt auf dem Areal der Sammelstelle abgestellt und somit nicht fachgerecht entsorgt werden. Kunststoffsammelsäcke müssen bei einer entsprechenden Abgabestelle, die den Kunststoffsammelsack verkauft (z.B. ReCenter Frick) abgegeben werden.
Wir bitten die Nutzer der Sammelstelle darauf zu achten, dass nur die im Entsorgungskalender beschriebenen Materialien bei der Sammelstelle Moosmatt entsorgt werden.
Wir danken für die korrekte Entsorgung.
Gemeindeverwaltung
Prämienverbilligung 2021 – Anmeldefrist 31. Dezember 2020
Die Anmeldung für die Krankenkassenprämienverbilligung für 2021 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code der SVA Aargau benötigt. Wenn Sie Prämienverbilligung beantragen möchten und noch keinen Code erhalten haben, können Sie diesen über folgenden Link bestellen: www.sva-ag.ch/pv
Die Anmeldung für Prämienverbilligung 2021 muss nach Erhalt des Codes bis spätestens 31. Dezember 2020 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Den Entscheid über einen allfälligen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten Sie ebenfalls von dieser Stelle.
Wenn sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben, können Sie dies der SVA Aargau melden. Dazu müssen Sie einen Änderungsantrag einreichen. Das entsprechende Formular und weiterführende Informationen finden Sie über folgenden Link: www.sva-ag.ch/meldung.
Wenn Sie Hilfe benötigen bei der Anmeldung oder einem Änderungsantrag können Sie sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
Gemeindeverwaltung Gipf-Oberfrick
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»