Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Gratis Abgabe von Mengendurchflussbegrenzer für Wasserhähne \ Grabräumung \ Holzschläge
Gratis Abgabe von Mengendurchflussbegrenzer für Wasserhähne
Gemäss Bundesamt für Energie verbraucht eine erwachsene Person täglich 160 Liter Wasser. Dabei entstehen Kosten für Wasser- und Abwassergebühren.
Der Wasserverbrauch lässt sich ohne Komfortverlust durch die Montage eines Mengendurchflussbegrenzers an den Wasserhähnen einfach senken. Mit einem tieferen Wasserverbrauch wird zudem Energie gespart, muss doch alles Wasser in unserer Gemeinde gepumpt werden.
Die Energiekommission und die Gemeinde Gipf-Oberfrick unterstützen Sie in Ihren Sparbemühungen. Bis Ende Dezember 2018 können auf der Gemeindekanzlei pro Haushalt zwei leicht montierbare wassersparende Neoperl Cascade Durchflussregler für Wasserhähne kostenlos bezogen werden (solange Vorrat).
Machen Sie vom Angebot Gebrauch!
Gemeindekanzlei
Grabräumung
Für die Erdbestattungsgräber (inkl. später in diesen Gräbern beigesetzte Urnen) und Urnengräber mit den Bestattungsjahren 1992 und 1993 ist die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
Es ist vorgesehen, diese Gräber im Oktober 2018 aufzuheben. Die zuständigen Personen werden gebeten, die Gräber bis spätestens am 6. Oktober 2018 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Räumungsfrist gehen Grabstein und Pflanzen entschädigungslos in den Besitz der Gemeinde über. Das Bauamt wird dann für die Entsorgung besorgt sein.
Die betroffenen Familien wurden soweit bekannt bereits mit einem Schreiben dafür informiert.
Gemeindekanzlei
Holzschläge
In unseren Waldungen werden Holzschläge durchgeführt.
Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten.
Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Der Forstbetrieb
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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