Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Birnel-Aktion 2010 \ Aktion Hochstammobstbäume \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Privatwald \ Holzschläge \ Versäuberungen durch Hundekot \ Schulpflege; Rücktritt \ Ersatzwahl Schulpflege
Birnel-Aktion 2010
Die Winterhilfe Schweiz führt dieses Jahr wiederum eine Birnel-Aktion durch. Birnel wird zu folgenden Preisen abgegeben:
250 g Dispenser/Fr. 4.20; 1 kg Glas/Fr. 10.50; 5 kg Kessel/Fr. 45.50; 12.5 kg Kessel/Fr. 104.00.
Wiederum ist auch zertifiziertes Bio-Birnel mit der Knospe erhältlich:
250 g Dispenser/Fr. 4.60; 1 kg Glas/Fr. 12.20; 5 kg Kessel/Fr. 56.00; 12.5 kg Kessel/Fr. 130.00.
Bestellungen nimmt die Abteilung Finanzen, Tel. 062 865 80 50, oder finanzverwaltung@gipf-oberfrick.ch, bis 29. Oktober 2010, entgegen.
Abteilung Finanzen
Aktion Hochstammobstbäume
Die Gemeindeversammlung hat im Juni 2008 einem jährlichen Kredit von Fr. 25'000.00 für Beiträge an die Neuanpflanzung von Hochstammbäumen zugestimmt. In den nächsten 10 Jahren leistet damit die Gemeinde an jeden gepflanzten Hochstammobstbaum ausserhalb des Baugebietes einen Beitrag von Fr. 500.00. Pro Jahr sind 50 Hochstammbäume beitragsberechtigt. Mit dieser Aktion soll dem rasanten Abgang der Hochstammbäume zumindest etwas Einhalt geboten werden. Das Landschaftsbild von Gipf-Oberfrick ist zwar immer noch geprägt von einer beträchtlichen Anzahl von Hochstammobstbäumen. Wenn die Entwicklung der letzten Jahre jedoch weitergeht, wird sich dieses Bild drastisch ändern. Gemeinderat und Landschaftskommission haben sich daher zum Ziel gesetzt, dass auf dem Gemeindebann längerfristig zumindest so viele Hochstammobstbäume in der Erde wurzeln sollen, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Dorf leben.
Die erste Pflanzaktion erfolgte bereits im Jahr 2008 und war ein voller Erfolg. 50 neue Hochstammbäume wurden von acht Bewirtschaftern angepflanzt.
Interessenten für eine Anpflanzung von Hochstammobstbäumen können das Anmeldeformular für einen Beitrag auf der Gemeindekanzlei beziehen oder sich dieses durch die Kanzlei zustellen lassen. Das Formular kann zudem auf der Homepage (Rubrik Onlineschalter) bezogen werden. Auf dem Anmeldeformular sind die weiteren Schritte enthalten. Anmeldungen für diese Pflanzaktion haben bis am 31. Oktober 2010 zu erfolgen. Die nächste Aktion wird danach im Herbst 2011 gestartet.
Gemeinderat und Landschaftskommission freuen sich auf viele Anmeldungen.
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste
Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckäste haben wir neu überarbeitet. Die Holzpreise haben sich nicht verändert, die Dienstleistungen sind neu in den Holzpreisen enthalten. Wir hoffen damit eine bessere Übersicht zu bieten. Das Bestellformular wird nicht mehr allen Haushaltungen zugesandt. Das Bestellformular finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Gipf-Oberfrick oder auf der Gemeindkanzlei. Letztjährigen Kunden wird ein Exemplar per Post gesandt. Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November nach Hause geliefert.
Der Preis pro Bund beträgt Fr. 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste. Reisig-Schläge sind mit dem Brennholzformular ebenfalls zu bestellen. Diese werden bei Gelegenheit zugeteilt. Weitere Auskünfte erteilt: Gemeindeförster Stefan Landolt, Tel 062 865 80 57 / 079 647 37 95
Forstbetrieb Thiersteinberg
Privatwald
Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich. Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet. Auskunft erteilt der Gemeindeförster Stefan Landolt, Tel 062 865 80 57 / 079 647 37 95
Forstbetrieb Thiersteinberg
Holzschläge
Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt. Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Holzschläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und zu respektieren. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Unbefugte einen Holzschlag betreten oder Absperrungen entfernen. Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Forstbetrieb Thiersteinberg
Versäuberungen durch Hundekot
Einmal mehr weisen wir daraufhin, dass der Hundekot eingesammelt werden muss. Anwohner haben uns mitgeteilt, dass vor allem im Gebiet Trottgasse einzelne Halter die Exkremente ihrer Vierbeiner einfach liegen lassen. Wir danken der grossen Mehrheit der Hundehalter, die sich korrekt verhalten und fordern die fehlbaren Halter auf, künftig den Dreck ihrer geliebten Vierbeiner fachgerecht zu entsorgen. Besten Dank!
Gemeindekanzlei
Schulpflege; Rücktritt
Katharina Essig-Habegger, Heilbenstich 8, hat aus beruflichen Gründen ihren Rücktritt als Mitglied der Schulpflege eingereicht. Das Bezirksamt hat dem Gesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung zugestimmt. Von der Demission nehmen Gemeinderat und Schulpflege mit Bedauern Kenntnis. Katharina Essig-Habegger gehört der Schulpflege seit dem 1. Januar 2002 an. Ihr grosses Engagement zugunsten der Schule und der Gemeinde wird ihr bereits an dieser Stelle ganz herzlich verdankt.
Gemeinderat
Ersatzwahl Schulpflege
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 auf den 13. Februar 2011 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 17. Dezember 2010, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Gemeindekanzlei Gemeinde Gipf-Oberfrick
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