Der Bundesrat hat weitere Preissenkungen im Bereich der Arzneimittel beschlossen. Seine Beschlüsse sind darauf ausgerichtet, den Anteil der Generika an den verkauften Medikamenten zu erhöhen und den Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise dynamischer zu gestalten. Diese Massnahmen, die am kommenden 1. März beziehungsweise am 1. Januar 2012 in Kraft treten werden, sollen im Verlaufe der nächsten Jahre Einsparungen von 230 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen.
Um die Preise von Generika und Originalpräparaten mit abgelaufenem Patentschutz zu senken, wird die sogenannte Preisabstandsregel angepasst. Für die Festlegung des Preises der Generika gelten neu nicht mehr drei, sondern fünf Stufen. Mit dieser Massnahme lassen sich die Zahl der im Markt verfügbaren Generika erhöhen und die Medikamentenrechnungen senken. Ab 2015 sollten sich damit pro Jahr 100 Millionen Franken einsparen lassen.
Nach der sogenannten Regel des differenzierten Selbstbehalts bezahlen Patientinnen und Patienten, die sich für ein Generikum entscheiden, nur 10% Selbstbehalt und nicht 20% wie bei einem Originalpräparat.
Diese Regel wird flexibler gestaltet. Damit soll verhindert werden, dass sich das System nach einer ersten Preissenkung im Anschluss an die Markteinführung eines neuen Generikums nicht mehr verändert und sich die Preise nicht mehr bewegen. Weiter sollen erhebliche Preisunterschiede zwischen Generika mit gleichem Wirkstoff abgebaut werden. Mit dieser Massnahme dürften sich Einsparungen von fast 130 Millionen Franken pro Jahr erzielen lassen.
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