Ein weiterer Versuch der Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Von: mm/f24.ch
Um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und damit den Anstieg der Krankenkassenprämien zu verlangsamen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 zum xten Mal ein weiteres Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In die Verantwortung genommen werden alle Bereiche und Akteure des Gesundheitswesens, wie es ein Expertenbericht im Herbst 2017 vorgeschlagen hat. In einem ersten Paket von Massnahmen sollen Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln eingeführt werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Herbst 2018 eröffnet.
Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats greift die 38 Vorschläge auf, die eine international besetzte Expertengruppe im Herbst 2017 vorgelegt hat. Es nimmt alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung und soll dafür sorgen, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.
Kosten, Tarife, Experimentierartikel und Referenzpreissystem
Das erste Paket soll im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit Massnahmen zu den Kosten und Tarifen soll die Mengenentwicklung eingedämmt, Tarifblockaden verhindert und Effizienzgewinne erzielt werden.
Geprüft werden die Stärkung der Rechnungskontrolle sowie die Einführung eines nationalen Tarifbüros für den ambulanten Bereich. Aufgenommen werden zudem Vorschläge wie die Einführung eines Beschwerderechts der Versicherer bei den kantonalen Spitallisten.
Im ersten Paket enthalten ist auch ein Experimentierartikel, der innovative, kostendämpfende Projekte ausserhalb des Rahmens des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ermöglichen soll. Teil des Pakets ist schliesslich ein Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Arzneimitteln: Bei wirkstoffgleichen Medikamenten wird damit nur noch ein kostengünstiger Referenzpreis von der OKP vergütet.
Zweites Paket im Jahr 2019
2019 soll ein zweites Paket folgen. Ziel ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Massnahmen zu entlasten, etwa bei den Arzneimitteln, mit einer angemessenen Versorgung und durch mehr Transparenz. Bestehende Datengrundlagen sollen auf nationaler Ebene besser vernetzt, vervollständigt und zugänglich gemacht werden. Damit soll das Gesundheitswesen optimiert und effizienter gestaltet werden.
Zielvorgabe
Um die Kosten zu steuern und das Kostenwachstum in der OKP auf ein tragbares Mass zu reduzieren, soll die Einführung von verbindlichen Zielvorgaben geprüft werden. Im Fall von Zielüberschreitungen sollen Sanktionen greifen, um das Kostenbewusstsein der verantwortlichen Akteure zu erhöhen. Bis Ende 2018 will der Bundesrat darüber eine Aussprache führen.
Das Volk ist da, die medizinischen Möglichkeiten sind da, der Anspruch auf eine umfassende Heilung und Betreuung ist da, die Löhne sind da, die Gesundheitskosten sind da, alles, alles ist gegeben, darum kann nicht an allen Ecken und Enden geschraubt werden, das Ergebnis ist ein Flickwerk. Die Politik muss sich zum Wohle des Volkes nach den Gegebenheiten richten und nach Mitteln und Wegen suchen wie die Gesundheitskosten von bald einmal 80 Milliarden Franken pro Jahr finanziert werden können. Kurzum: Visionen und der Mut zu deren Umsetzung sind gefragt und dringend nötig. Denn selbst wenn mittels "schrauben" die Kosten um 10 Millarden Franken reduziert würden, wäre das Gesundheitssystem noch immer krank.
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