40 Bewerbungen für die Aargauer Spitalliste
Von: mm/f24.ch
Das erstmalige Bewerbungsverfahren für die Spitalliste 2012 ist abgeschlossen: Zwischen dem 1. April und dem 13. Mai 2011 konnten sich inner- und ausserkantonale Kliniken und Spitäler für ein bestimmtes Leistungsspektrum und damit um einen Platz auf der Spitalliste bewerben.
Innerhalb der Bewerbungsfrist gingen beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) 40 Bewerbungen ein. Dabei handelt es sich zum Teil um Mehrfachbewerbungen, indem sich Leistungserbringer für eine Kombination von akutsomatischen, psychiatrischen und rehabilitativen Leistungen beworben haben.
Weil ein nicht unerheblicher Teil der Bewerbungen unvollständig ist, wurde den Bewerbern bis Ende Mai 2011 eine Nachfrist zur Vervollständigung der Unterlagen gesetzt. Bis Ende Juni sollen die departementsinternen Arbeiten abgeschlossen sein. Der Regierungsrat wird in der zweiten Jahreshälfte über die Spitalliste befinden. Diese wird auf Anfang 2012 in Kraft gesetzt.
Spitalplanung ist künftig leistungs- statt kapazitätsorientiert
Mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vom 21. Dezember 2007 stehen die Kantone in der Pflicht, ihre Spitalplanungen anzupassen. Der Bundesgesetzgeber sieht neu eine leistungsorientierte Spitalplanung vor, welche die Kapazitätsorientierung ablöst und sich auch im Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ausdrückt. Zudem muss sich die Spitalplanung bei der Evaluation der interessierten Leistungserbringer zusätzlich zur bisherigen Zulassungspraxis auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abstützen.
Verschiedene gesundheitspolitische Orientierungspunkte
Der Kanton Aargau stützt sich bei der Spitalplanung 2012 wie alle umliegenden Kantone gemäss der Empfehlung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) auf die Grundlagen des Kantons Zürich ab und verwendet weitgehend die gleichen Anforderungen und Leistungsgruppen.
Bei den allgemeinen Kriterien orientiert sich der Aargau erstens am KVG und der Spitallistenverordnung, zweitens an seiner Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 (GGpl 2010) beziehungsweise an den Strategien zum Spitalversorgungskonzept, zur Spitalliste sowie zur Leistungsfinanzierung in der akuten Langzeitversorgung, und drittens am Versorgungsbericht und an den interkantonalen Versorgungskriterien, welche die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn gemeinsam erarbeitet und beschlossen haben.
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