Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2010 beschlossen, das revidierte AVIG per 1. April 2011 in Kraft zu setzen und die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) zu eröffnen.
Der Bundesrat hat im Verlauf der Beratungen zur Gesetzesrevision mehrmals darauf hingewiesen, dass er bei der Einführung des neuen Gesetzes auf die Wirtschaftslage Rücksicht nehmen wird. Für 2010 ist ein Wachstum von 2,7 % prognostiziert, für 2011 eines von 1,2 %. Auch der Arbeitsmarkt hat profitiert. Für 2010 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,9 %, für 2011 von 3,7 % gerechnet.
Um den kantonalen Vollzugsbehörden und den Arbeitslosenkassen genügend Zeit für die Anpassungen an das neue AVIG einzuräumen, hat der Bundesrat heute beschlossen, das revidierte AVIG auf den 1. April 2011 in Kraft zu setzen. Damit erhalten die von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen und auch die Arbeitslosen mehr Zeit, um sich auf die neue Situation vorzubereiten.
Die ALV-Beiträge werden gemäss Bundesratsentscheid vom 30. Juni 2010 per 1. Januar 2011 auf 2,2 % erhöht. Gleichzeitig wird ein Solidaritätsprozent eingeführt.
Der Bundesrat hat zudem am 1. Oktober 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der AVIV eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Januar 2011.
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