Kanton übernimmt Hälfte der Restkosten der Pflegefinanzierung
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für das Jahr 2011 die Bewilligung eines Grosskredits von maximal 23 Millionen Franken zur hälftigen Finanzierung der Restkosten aus den stationären Pflegeleistungen. Dadurch werden die Gemeinden im Einführungsjahr der Pflegefinanzierung erheblich entlastet.
Den Vorschlag, dass sich der Kanton zur Hälfte beziehungsweise maximal mit 23 Millionen Franken an den Restkosten beteiligen soll, hatte der Regierungsrat am Ende des vergangenen Jahres lanciert. Die Anhörung über die Grosskreditvorlage startete am 17. Dezember 2010 und dauerte bis zum 21. Januar 2011. Sie fand bei den Vernehmlassenden ein überwiegend positives Echo.
Die wenigen Vorbehalte betrafen erstens das Kostendach und dessen Höhe sowie die Befristung auf das laufende Jahr. Der Regierungsrat hält in der Botschaft an den Grossen Rat sowohl am Kostenteiler als auch am Kostendach fest. Zudem bleibt die Kantonsbeteiligung an den Restkosten der Pflegefinanzierung auf das Einführungs- beziehungsweise Übergangsjahr 2011 beschränkt. Dies vor dem Hintergrund, dass sich die Mehrbelastung der Gemeinden durch die Pflegefinanzierung in den Jahren 2012 und 2013 mit der Einführung der Spitalfinanzierung und der damit verbundenen Mehrbelastung des Kantons wieder ausgleichen wird.
Beim Grosskredit handelt es sich um eine Zusatzfinanzierung zum Budget 2011, das der Grosse Rat am 30. November 2010 beschlossen hat. Für die Budgeterhöhung ist das Parlament zuständig, wobei der Regierungsrat davon ausgeht, dass die maximal 23 Millionen Franken kompensiert werden können.
Die Beratung im Grossen Rat ist in der zweiten Hälfte des Monats März geplant, das Inkrafttreten des Beschlusses auf den 1. August 2011. Die Verrechnung der Kostenbeteiligung zu Gunsten der Gemeinden wird somit ab diesem Zeitpunkt via Clearingstelle erfolgen können.
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