Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) eröffnet, um eine Motion von alt Nationalrat Christoph Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» Folge zu geben. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass Taggelder von der Unfallversicherung auch dann ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle nach oder Spätfolgen von einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat, als sie noch nicht UVG-versichert war.
Erleidet eine Person, die noch nicht erwerbstätig ist, einen Unfall, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn sie später einen Rückfall oder Spätfolgen erleidet, während sie im Erwerbsleben steht, erhält diese Person keine UVG-Taggelder. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat die Person nämlich keinen Anspruch auf UVG-Leistungen, da der ursprüngliche Unfall nicht UVG-versichert war. Ihre Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Der Erwerbsersatz wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine bestimmte Zeit. Es werden also keine UVG-Taggelder bezahlt.
Die vom Parlament angenommene Motion «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» soll dies ändern. Der Bundesrat schlägt in seinem Bericht vor, das UVG so zu ändern, dass Rückfälle nach und Spätfolgen von einem Unfall, der nicht UVG-versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, ebenfalls als Nichtberufsunfälle gelten. Er schlägt ferner vor, dass solche Rückfälle und Spätfolgen einen Anspruch auf Taggelder während höchstens 720 Tagen begründen.
Das auf der neuen Bestimmung basierende Taggeld wäre subsidiär zu allen anderen Arten von Erwerbsausfallentschädigungen. Es würde nur ausgerichtet, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt und die Person keinen Anspruch auf ein Taggeld einer Erwerbsausfallversicherung mehr hat.
Dieses neue Risiko, das von den Versicherern zu tragen ist, hat maximal geschätzte Kosten von 17 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Die Finanzierung wird über eine geringfügige Anpassung der Prämien erfolgen, da diese von Gesetzes wegen risikogerecht sein müssen. Es wird geschätzt, dass die Nettoprämien für Nichtberufsunfälle um maximal 0,5 Prozent steigen werden. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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