Vernehmlassung für Mutterschutz nach IAO-Abkommen
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Vernehmlassung zu ihrem Berichts- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz (Maury Pasquier) eröffnet.
Das Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz gewährleistet den Schutz aller Arbeitnehmerinnen, einschliesslich jener in atypischen Arbeitsverhältnissen. Es legt die Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 14 Wochen fest. Zugleich können gewisse Bestimmungen durch nationale Gesetze und nach Konsultation mit den Sozialpartnern abgeschwächt werden.
So kann beispielsweise statt einer Versicherungslösung die direkte Belastung des Arbeitgebers während des Mutterschaftsurlaubs vorgesehen werden. Ausserdem können bestimmte Kategorien von Frauen vom Übereinkommen gezielt ausgeschlossen werden.
Noch im Jahre 2001 lehnte es der Bundesrat ab zu beantragen, das Übereinkommen zu ratifizieren. Damals gab es in der Schweiz auch keine Mutterschaftsversicherung.
Inzwischen hat sich das geändert und einer Ratifikation steht eigentlich nichts mehr im Wege. Die einzige – marginale Rechtslücke – die im Arbeitsgesetz aus Gründen der Rechtssicherheit geschlossen werden soll, betrifft den Grundsatz der Entlöhnung der Stillpausen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2011.
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