Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz auch im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Die Festlegung des Satzes erfolgt auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat im letzten Jahr mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest und Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat am 18. September 2009 empfohlene Formel ergibt per Ende Juli 2010 einen Wert von 2.18% und per Ende August einen solchen von 2.08%. Zu beachten ist ausserdem, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht kompensiert werden konnte. Auch verharren die aktuellen Zinsen auf rekordtiefem Niveau. Im Vorjahr ergab die von der Kommission favorisierte Formel einen Wert von 1.93% und wurde auf 2% aufgerundet. Ausgehend von den Ergebnissen der Formel werden mit einem Mindestzinssatz von 2% die aktuellen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt. Der Bundesrat folgt damit dem Antrag der BVG-Kommission. Auch in den kommenden Jahren soll diese Formel als Ausgangsbasis für die Festlegung des Mindestzinssatzes verwendet werden.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 30. August 2010 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% empfohlen. Die Vorschläge reichten von 1.5% bis 2.75%. Bei der Konsultation der Sozialpartner votierten die Gewerkschaften für 2.75%, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von maximal 2% aussprachen.
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