Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Öffnungszeiten über Ostern \ Öffnungszeiten Entsorgungsplatz (Werkhof) \ Neuer Leiter Finanzen mit Zusatzaufgaben gewählt \ Durchfahrtsbewilligungen VMC Gansingen Saison 2019 \ Baugesuch
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern ab Donnerstag, 18.04.2019, 11.30 Uhr, bis und mit Ostermontag, 22.04.2019, geschlossen. Für Notfälle (Todesfall) wird unter 062 865 01 50 eine Pikettnummer angegeben.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen der Bevölkerung frohe Ostern.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Entsorgungsplatz (Werkhof)
Der Entsorgungsplatz ist am Ostermontag, 22.04.2019 geschlossen.
Ab Samstag, 27.04.2019 ist der Entsorgungsplatz wie gewohnt an den Samstagen jeweils von 10.30 bis 12.00 Uhr sowie an den Montagen von 17.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.
Gemeindekanzlei
Neuer Leiter Finanzen mit Zusatzaufgaben gewählt
Der Gemeinderat hat Patrick Burger aus Baden als neuer Leiter Finanzen mit Zusatzaufgaben gewählt. Er wird per 01.07.2019 in den Dienst der Gemeinde Gansingen eintreten.
Gemeinderat und Gemeindepersonal heissen Patrick Burger bereits heute herzlich willkommen im Gemeindehaus und wünschen ihm viel Freude an seiner neuen Herausforderung.
Gemeinderat Gansingen
Durchfahrtsbewilligungen VMC Gansingen Saison 2019
Der Gemeinderat hat dem VMC Gansingen die Durchfahrtsbewilligungen für die Clubrennen vom Donnerstag, 25.04.2019 (Gansingen-Büren) und Donnerstag, 22.08.2019 (Werkhof – Hauptstrasse – Oberhofen – Hinterdorfstrasse – Werkhof) sowie das Endfahren vom Sonntag, 09.09.2018 (Werkhof – Hauptstrasse – Oberhofen – Hinterdorfstrasse – Werkhof) erteilt.
Gemeinderat Gansingen
Öffentliche Auflage Baugesuch
- Gesuchsteller: Patrick und Claudia Jappert, Büren 6, 5272 Gansingen
- Grundeigentümer: Patrick Jappert, Büren 6, 5272 Gansingen
- Projektverfasser: Vögeli Holzbau AG, Grossacherstrasse 6, 5314 Kleindöttingen
- Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus
- Parzelle Nr.: 263
- Zone: Dorfkernzone
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 23.04.2019 bis 22.05.2019 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Geiemnde Gansingen
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