Während der Auflagefrist vom 15.02.2008 bis 05.03.2008 kann beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEVERWALTUNG
Gemeindeverwaltung geschlossen Die Gemeindeverwaltung Gansingen bleibt am Montag, 18. Februar 2008, infolge interner Weiterbildung am Morgen geschlossen. Am Nachmittag gelten die normalen Öffnungszeiten. Besten Dank für ihr Verständnis. GEMEINDEVERWALTUNG
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Am Samstag, 20. April, trafen sich die Mitglieder des Schiessvereins Gansingen zum Cup-Schiessen. Die Wettervorhersage versprach etwas Abwechslung und wie wir es bereits die ganze Woche hatten, kühle Temperaturen....