Schlegel Hans, für den Wiederaufbau des Wohnhauses auf Parzelle Nr. 775, Laubberg;
Steiner Michel und Salome, für den Wiederaufbau des Schondlihofes auf Parzelle Nr. 905, Schondlihof
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2009 am 27. Juli 2009 rechtskräftig geworden. GEMEINDEKANZLEI
Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Rechtsgültigkeit des Gemeindeversammlungsbeschlusses – Beschwerdefrist Die Gemeindeversammlung hat am 19. Juni 2009 folgenden Beschluss gefasst: Genehmigung Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung mit folgender Änderung gegenüber der öffentlichen Auflage: Streichung des Siedlungseis Rausel (neu: Landschaftsschutzzone).
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (3. August 2009) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen sind unter den Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 des Baugesetzes ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen (§ 26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. GEMEINDERAT
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Am Samstag, 20. April, trafen sich die Mitglieder des Schiessvereins Gansingen zum Cup-Schiessen. Die Wettervorhersage versprach etwas Abwechslung und wie wir es bereits die ganze Woche hatten, kühle Temperaturen....