Gesuchsteller: Hug Roger und Karin, Ziegelhaustrasse 6, 5400 Baden
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Architekturbüro Ch. Holenstein + R. Jufer, 5325 Leibstadt
Bauobjekt: Einfamilienhaus
Parzelle Nr.: 980
Zone: W2a
Während der Auflagefrist vom 29.02.2008 bis 19.03.2008 kann beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEVERWALTUNG
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Am Samstag, 20. April, trafen sich die Mitglieder des Schiessvereins Gansingen zum Cup-Schiessen. Die Wettervorhersage versprach etwas Abwechslung und wie wir es bereits die ganze Woche hatten, kühle Temperaturen....