Pragmatische Unterstützung für KMUs in der Corona‐Krise
Von: mm/f24.ch
Gestern wurde vom Rheinfelder Unternehmer Michael Derrer die Webseite www.solidarguthaben.ch aufgeschaltet – eine pragmatische Unterstützung für das Kleingewerbe. Betreiber von „zwangsgeschlossenen“ Läden, Restaurants und personenbezogenen Dienstleistungen können sich auf der Webseite eintragen.
Michael Derrer und Atia Miraz, die Initianten der Internetseite solidarguthaben.ch
Hintergrund
Die vom Bundesrat verhängte Schliessung von Läden, Restaurants und personenbezogenen Dienstleistungsbetrieben trifft das Schweizer Kleingewerbe hart. Die vom Bund gewährte Notfallhilfe für Selbständige lindert das Problem nur teilweise, weil zum Beislpiel der anscheinend leicht zu bekommende Kredit verzinst und zurückbezahlt werden muss.
Auf der Internetseite solidarguthaben.ch werden „zwangsgeschlossene“ Gewerbebetriebe eingeladen, Gutscheine auszustellen, die durch ihre Kunden gekauft werden können. Mit den Gutscheinen lassen sich später, wenn die Geschäfte wieder geöffnet werden, Waren oder Dienstleistungen beziehen.
Weil das Geld jetzt fliesst, aber die Gegenleistung erst in Zukunft erbracht wird, empfiehlt Derrer, dass die Geschäfte den Kunden einen Preisnachlass gewähren – zum Beispiel 20%.
Die Registrierung auf der Webseite ist gratis. solidarguthaben.ch verfolgt keinerlei kommerziellen Zwecke, sondern ist als Hilfe für geschlossene Schweizer Kleingewerbebetriebe gedacht. Der Kauf der Gutscheine erfolgt direkt zwischen Anbietern und Kunden.
Aufruf an Läden, Cafés und Dienstleister
Auf www.solidarguthaben.ch können sich Anbieter eintragen, die Solidargutscheine herausgeben – so werden sie von den Kunden leicht gefunden. Ein Modell für einen Gutschein wird bereitgestellt.
Ein Beispiel zur Illustration
Ein Herren‐Coiffeur, bei dem ein Haarschnitt normalerweise Fr. 35.‐ kostet, stellt heute einen Gutschein aus, den man für Fr. 27.‐ Franken erwerben kann und der zu einem Haarschnitt berechtigt.
Für den Erwerb der Gutscheine muss der Betrieb nicht physisch geöffnet sein – der Kauf lässt sich per Post oder Email und einer Banküberweisung abwickeln. Sobald der Coiffeur seinen Salon wieder öffnen darf, löst ihn der Kunde ein.
Beide Seiten profitieren: Der Coiffeur erhält heute Liquidität, die es ihm erlaubt, Rechnungen zu bezahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da die Leistung erst in der Zukunft bezogen werden kann, bezahlt der Kunde etwas weniger.
Wer kann sich eintragen?
Kleidergeschäfte, Papeterien, Restaurants, Cafés, Fitnessclubs oder das Pub von nebenan… Solidargutscheine können für sie einen sinnvollen Beitrag leisten.
Der Initiator
Die Site wird durch Michael Derrer betrieben, Unternehmer aus Rheinfelden und Dozent für Wirtschaft an der Hochschule Luzern. Für das Projekt solidarguthaben.ch wird er unterstützt durch die Projektleiterin und Künstlerin Atia Miraz.
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