Jahresrückblick Bezirksamt Laufenburg
Von: mm/f24.ch
Im Gegensatz zur Wirtschaft waren im vergangenen Jahr die „Auftragsbücher“ vom Bezirksamt Laufenburg mehr wie voll. Was, trotz geringfügigen Reduktionen in den einzelnen „Sparten“, für Bezirksamtmann Pius Suter und sein Stellvertreter Peter Münger eine konstant hohe Arbeitslast bedeutete, wie dem nachfolgenden Rückblick unschwer zu entnehmen ist.
(v.l.) Bezirksamtmann Pius Suter und sein Stellvertreter Peter Münger
Strafverfahren
Der Bezirksamtmann Pius Suter und sein Stellvertreter Peter Münger führen als Untersuchungsrichter die Untersuchung von Delikten, bei denen der Täter im Erwachsenenalter oder unter Umständen auch unbekannt ist. Grössere Wirtschaftsdelikte sind davon ausgenommen. Diese werden durch das kant. Untersuchungsamt in Aarau geführt. Die Aufgabe der Untersuchungsbehörde besteht darin, die polizeilichen Ermittlungsarbeiten zu begleiten und zu ergänzen. Insbesondere für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Haftbefehl, Hausdurchsuchungsbefehl u.a.) aber auch für die Einholung von Gutachten ist die Untersuchungsbehörde zuständig. Bei unbeobachteten oder unnatürlichen Todesfällen wird die Untersuchungsbehörde mit dem Bezirksarzt zur Legalinspektion aufgeboten. Gegebenenfalls wird danach zusätzlich auch eine Obduktion in Auftrag gegeben. Die einschneidenste Zwangsmassnahme ist die Untersuchungshaft. Die Untersuchungsbehörde kann diese für höchstens 14 Tage anordnen und hat innert 24 Stunden nach der Verhaftung den Betroffenen anzuhören und über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Drängt sich nach Ablauf von 14 Tagen eine Verlängerung der Untersuchungshaft auf, muss diese beim Präsidenten der Beschwerdekammer des Obergerichts beantragt werden. Der Präsident dieser Stelle entscheidet auch über Haftentlassungsgesuche, die vom Untersuchungsrichter abgelehnt wurden, oder über allfällige Beschwerden im Strafverfahren.
Das Untersuchungsverfahren wird entweder durch Erlass eines Strafbefehls, Schlussbericht zur Anklage, Einstellung oder durch Nichteintretensentscheid beendet. Für das Inkasso der Geldstrafen, Bussen und Gebühren sowie für den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen ist ebenfalls das Bezirksamt zuständig. Kurze Freiheitsstrafen werden im Bezirksgefängnis vollzogen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Strafe in Halbgefangenschaft oder in Form von gemeinnütziger Arbeit zu vollziehen. Wird die Busse nicht bezahlt, wird eine Eratzfreiheitsstrafe vollzogen.
Das Bezirksamt ist aber auch zuständig für Rechtshilfe in Strafsachen im Inn- und Ausland. Zudem muss dauernd, während 7 Tagen pro Woche und rund um die Uhr ein Pikettdienst betrieben werden. Dies lösen die drei Rheinbezirke Laufenburg, Rheinfelden und Zurzach gemeinsam. Die Hauptaufgaben der Bezirksämter liegen mit rund 80 % im Bereich Strafrecht.
Statistik 2009
Total Straffälle | 2'241 | | Einsprachen | 46 |
Strafbefehle | 1’918 | | Strassenverkehrsdelikte | 1'566 |
Freiheitsstrafen | 3 | | Schlussberichte Anklage | |
Geldstrafen | 553 | | oder Einstellung | 92 |
Angetrunkenheit | 123 | | Betäubungsmittelwiderhandl. | 46 |
Rechtshilfeersuchen | 78 | | Legalinspektionen | 8 |
Haftbefehle | 34 | | Hausdurchsuchungsbefehle | 25 |
Hafteröffnungen | 47 | | Strafvollzüge | 230 |
Obduktionen | 4 | | Vollzugshaftbefehle | 61 |
Anordnung Ersatzfreiheitsstrafe anstelle Geldstrafe oder Busse | 328 |
Die allermeisten Straffälle resultieren aus dem Strassenverkehrsrecht. Die Spannweite der anderen Delikte ist aber gross: Vom Mord über Drohung, Körperverletzung, Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung, Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, Betrug/Veruntreuung, Handlungen gegen die sexuelle Integrität, illegale Einreise, Nichteinrücken in den Zivilschutzdienst, Betäubungsmittelwiderhandlungen, Widerhandlungen gegen Transportgesetz, Waffengesetz, Tierschutzgesetz und andere mehr.
Beraten und schlichten im Mietwesen
Dem Bezirksamt angegliedert ist die Schlichtungsbehörde für das Mietwesen. Täglich werden Fragen im Bereich Mietwesen telefonisch beantwortet. Dadurch können formelle Verfahren vermieden werden. Schriftliche Begehren werden von der Schlichtungsbehörde bearbeitet und es finden, nach vorangegangenem Schriftenwechsel, gemeinsame Verhandlungen mit Mietern und Vermietern statt.
Ein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für das Mietwesen wird durch ein formelles Begehren eingeleitet. Dieses kann jede Streitigkeit aus der Miete oder nichtlandwirtschaftlichen Pacht unbeweglicher Sachen zum Inhalt haben, wie zum Beispiel die Anfechtung einer Kündigung, eine ungerechtfertigte Mietzinserhöhung, eine nicht gewährte Mietzinsherabsetzung, die Heiz- und Nebenkostenabrechnung oder eine Forderung nach Abschluss des Mietverhältnisses.
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt. Je ein vom Regierungsrat gewählter Mietervertreter und Vermietervertreter sowie der Bezirksamtmann oder sein Stellvertreter als Vorsitzender und einem Aktuar versuchen die Parteien zu einer Einigung zu bewegen oder können in bestimmten Sachbereichen (Kündigungsanfechtung, Mietzinsherabsetzungen mit Hinterlage des Mietzinses) entscheiden.
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist unentgeltlich. Als nächste Instanz kann das Bezirksgericht angerufen werden.
Statistik 2009
Anzahl Mietergeschäfte | | 56 |
Tel. Auskünfte | | 785 |
Vormundschaftswesen/Sozialhilfewesen
Vormundschaftsbehörde nach aargauischem Recht ist der Gemeinderat. Die Aufsicht steht dem Bezirksamt als untere, dem Obergericht als obere Aufsichtsbehörde zu. Damit das Bezirksamt seine Aufgabe auch wahrnehmen und sein Register führen kann, wird es durch die verschiedenen Gemeinderäte mittels Kopie über deren Entscheide informiert. Bei Personen mit vormundschaftlichen Massnahmen hat das Bezirksamt in gewissen Fällen neben der Vormundschaftsbehörde die Zustimmung zu erteilen. So muss beispielsweise der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft zugestimmt oder die freihändige Veräusserung von Grundstücken genehmigt werden. Dasselbe gilt beim Entzug der elterlichen Sorge. Die Vormundschaftsmandate (Vormund, Beirat und Beistand) werden heute grösstenteils durch die Amtsvormundschaft des Bezirks geführt, wobei das Bestellen von Privatpersonen nach wie vor möglich ist.
In das Zuständigkeitsgebiet des Bezirksamtes fällt auch die Unterbringung oder Zurückhaltung einer mündigen oder entmündigten Person gegen ihren Willen in einer geeigneten Anstalt mittels fürsorgerischer Freiheitsentziehung. Dies kann bei Geistes- und Suchtkrankheiten wie Alkohol oder Drogen sowie bei schwerer Verwahrlosung angeordnet werden. Bei psychisch Kranken ist hierfür auch der Bezirksarzt zuständig.
Auch bei Entscheiden der Gemeinderäte im Bereich der Sozialhilfe ist das Bezirksamt Beschwerdeinstanz. Dabei geht es meistens um die Höhe der zugesprochenen materiellen Hilfe, aber auch um Auflagen (z.B. Pflicht eine günstigere Wohnung zu suchen usw.).
Statistik 2009
Vormundschaftsbeschwerden | | 12 |
Sozialhilfebeschwerden | | 11 |
Aufsichtsrechtliche Entscheide | | 14 |
FFE-Verfügungen | | 4 |
Verwaltungsaufgaben
Der Bezirksamtmann ist gemäss Organisationsgesetz auch als Vertreter des Regierungsrates in den Bezirken tätig Dies bei Besuchen von zahlreichen Versammlungen und Zusammenkünften von Behörden, Vereinen und anderen Organisationen. Auch die Ueberbringung der Gratulationswünsche mit Geschenk an die 100-jährigen Jubilare erfolgt durch den Bezirksamtmann.
Weitere Aufgaben des Bezirksamtes: Beglaubigungen von Unterschriften der Gemeindefunktionäre, Führung der Fundkontrolle im Bezirk, Anordnung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, Inpflichtnahme der Gemeinderäte, Bahnpolizeibeamten, Jagdaufseher und Fischereiaufseher.
Statistik 2009
Jagdpässe | | 128 |
Lottobewilligungen | | 15 |
Fundgegenstände | | 38 |
Inpflichtnahmen | | 52 |
Freianglerkarten | | 90 |
Leichenpässe | | 6 |
Wahlanordnungen | | 33 |
Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Eine eigentliche Gemeindeaufsicht (Gemeindeinspektion) hat das Bezirksamt nicht mehr wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist aber weiterhin wichtig und funktioniert bestens. Oft wird das Bezirksamt auch als Vermittlungsinstanz zwischen Gemeinden und Bürgern angerufen. Ein offenes Ohr finden auch viele Einwohner, Organisationen und Stellen, die das Bezirksamt als Anlauf- und Auskunftsstelle benutzen. Daher wird auch oft von der Funktion einer eigentlichen Ombudsstelle gesprochen.
Entbunden von vielen bisherigen Aufgaben
In den letzten Jahren wurden die Bezirksämter von zahlreichen Aufgaben entbunden: Vorbehandlung Adoptionen, Betreibungsbeamter bei Betreibungen gegen Gemeinden, Gemeindeinspektionen, Handelsreisendenkarten, Inpflichtnahmen von Gemeindebeamten, und Medizinalpersonen, Beschwerdeinstanz Ladenschlussgesetz und bei Submissionen, Aufsicht und Bewilligungsinstanz im Gastwirtschaftswesen mit Spielapparaten, Waffenerwerbsscheine, Unterschriftsbeglaubigung bei Zivilstandsdokumenten, Tombolabewilligungen, Gegenzeichnung Schuldbriefe. Im Gegenzug wurde im Bereich Strafrecht die Urteilskompetenz von 30 auf 90 Tage Freiheitsstrafe erweitert. Neu ab dem 1.1.2009 wurde die Strafkompetenz nochmals auf 180 Tage (6 Monate) verdoppelt.
Das Team des Bezirksamtes Laufenburg
Mit 4,8 Stellen ist das BA Laufenburg eine kleine Truppe (Bezirksamtmann Pius Suter, Bezirksamtmann-Stellvertreter Peter Münger, Amtskassierin Stefanie Sutter; SachbearbeiterInnen Roland Wagner, Marianne Alfano und Rebecca Brack. Ebenfalls wird zurzeit ein KV-Lehrlinge ausgebildet (Marlene Zumsteg). Je nach vorhandenem Budget kann zeitweise auch ein Rechtspraktikant beschäftigt werden.
Für das Bezirksgefängnis mit 13 Plätzen ist Franz Ruckli, Vollzugsangestellter-DC, zuständig. Für die Abdeckung des 7-Tage-Betriebes stehen zwei Aushilfen, Josef Amrhein und Peter Mächler, für Tageseinsätze zur Verfügung. Dieses Dreierteam deckt auch den Nachtpikett für das Gefängnis ab. Das Bezirksgefängnis ist meistens – mit Ausnahme der Halbgefangenschaft - voll belegt.
Einige spezielle Fälle aus dem Jahr 2009
Anfangs Jahr 2009 konnte in einer Gemeinde im Bezirk Laufenburg eine grosse Hanf-Indooranlage aufgedeckt werden. In den vorzüglich ausgerüsteten Kellerräumlichkeiten einer Gewerbeliegenschaft konnten ca. 3'000 Hanfpflanzen und mehrere Kilogramm Marihuana sichergestellt werden. Aber auch zahlreiche Lusuxfahrzeuge und Bargeld konnte in der Folge sichergestellt werden. Die Anlage wurde von einem Ehepaar betrieben und dies offenbar sehr rentabel. Die Gerichtsverhandlung wird voraussichtlich dieses Jahr stattfinden.
Ein polnischer Staatsangehöriger, welcher in den Jahren 2000 – 2003 an diversen Orten in der Schweiz Einbrüche in Bijoutier-Geschäfte verübt hatte – so wie auch in Frick - konnte am 28.4.2009 verhaftet werden. Vor wenigen Wochen wurde er vom Bezirksgericht Laufenburg zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Ein Hausierer hat bei einem Hausbesuch sexuelle Handlungen mit einem unter 10-jährigen Mädchen vorgenommen. Der Täter konnte rasch ermittelt werden. Es wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Täter muss sich nun vor Gericht verantworten.
Eine Betrügerbande hat in einem Cabaret mit gestohlenen Kreditkarten grosszügig und systematisch Geld ausgegeben und sich persönlich bereichert. Das Quintett wird sich nun auch vor dem Richter zu verantworten haben.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»