Publikationen der Gemeinde Eiken
Von: Gemeinde Eiken
Nachrichten aus Eiken: Ausfall Sprechstunde Gemeindeammann \ Öffnungszeiten Verwaltung - Pfingstmontag \ Ferienbetreuung Sommerferien \ Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2024 \ Strassenraum; Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern \ Einführung farbige Gebührenkehrichtsäcke; Verkauf ab 21. Mai 2024
Ausfall Sprechstunde Gemeindeammann
Am Donnerstag, 23. Mai 2024 fällt die Sprechstunde mit Gemeindeammann Stefan Grunder aus.
Die nächste Sprechstunde am Donnerstag, 30. Mai 2024 findet wie gewohnt zwischen 10.00 und 11.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Öffnungszeiten Verwaltung - Pfingstmontag
Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt sind am Pfingstmontag, 20. Mai 2024 geschlossen und ab Dienstag, 21. Mai 2024 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Ferienbetreuung Sommerferien
Die Chinderinsle Eiken führt in den Sommerferien (erste und letzte Ferienwoche) jeweils montags, dienstags und donnerstags sowie in der ersten Schulwoche am Montag und Dienstag eine Ganztagesbetreuung durch. Es werden schulpflichtige Kinder betreut.
Eine Betreuung von 08.00 bis 17.00 Uhr kostet CHF 100.-. Falls zusätzlich eine Betreuung zwischen 07.00 und 08.00 Uhr oder 17.00 und 18.00 Uhr gewünscht ist, ist das gegen einen Aufpreis möglich. Es ist auch eine stundenweise Betreuung möglich.
Das Angebot findet ab drei Kindern pro Tag statt. Die Plätze sind beschränkt.
Der Anmeldeschluss ist der 8. Juni 2024. Es werden auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.chinderinsle.ch/ferien.
Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2024
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni.
Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage.
Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Wohnungen, die per 1. Juni 2024 leer stehen, aber bewohnbar wären, der Gemeindekanzlei Eiken telefonisch unter 062 552 25 00 oder per E-Mail info@eiken.ch bis am Donnerstag, 30. Mai 2024 zu melden.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Strassenraum - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nicht gestört werden darf.
Während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) soll kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen. Bei einem hohen Anteil an früchtetragenden Heckenarten, die Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, soll der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden. Ein sanfter Rückschnitt, respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere sind aber jederzeit möglich.
Einführung farbige Gebührenkehrichtsäcke – Verkauf ab 21. Mai 2024
Wie bereits mehrfach angekündigt werden in Eiken farbige Gebührenkehrichtsäcke eingeführt. Ab 21. Mai 2024 stehen der Bevölkerung an diversen Verkaufsstellen (Volg Eiken, LANDI Laden und TopShop sowie bei der Gemeindekanzlei) farbige Gebührenkehrichtsäcke zur Verfügung.
Im Volg Eiken und im LANDI Laden werden 17L-, 35L- und 60L-Säcke angeboten. Im TopShop gibt es die Grössen 17L und 35L zu kaufen und bei der Gemeindeverwaltung 17L, 35L, 60L und 110L. Die Gebühren der Kehrichtsäcke finden Sie unter www.eiken.ch > Verwaltung > Abfall > Abfallsammlungen.
Selbstverständlich dürfen Sie noch vorhandene Gebührenmarken verwenden, bis diese aufgebraucht sind. Dies gilt auch weiterhin für die Entsorgung von Sperrgut (Marken für Sperrgut können nur noch bei der Gemeindeverwaltung gekauft werden). Es erfolgt keine Rückvergütung von noch vorhandenen Gebührenmarken.
Für die Entsorgung von Sperrgut werden per 1. Januar 2025 neue Marken eingeführt, weitere Informationen werden mit dem Entsorgungsplan 2025 bekanntgegeben. Die Container-Plomben bleiben unverändert.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei Eiken
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