Ausbildungsschub in Aargauer Gesundheitsbranche
Von: mm/f24.ch
Seit dem 1. Januar 2012 gilt für die innerkantonalen Spitäler und Kliniken, die auf der Spitalliste des Kantons Aargau geführt werden, eine Ausbildungsverpflichtung. Diese umfasst die nicht-universitären Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten stehen. An einer Informationsveranstaltung in Aarau wurde das Modell vorgestellt.
Die Spitäler und Kliniken werden verpflichtet, auf Grund ihrer Anzahl Mitarbeitende eine bestimmte Ausbildungsleistung zu erbringen. Zur Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung, die sowohl in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 als auch im Spitalgesetz und der Spitallisten-Verordnung verankert ist, wird ein Bonus-Malus-System verwendet.
Demnach können überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen zusätzlich abgegolten, unterdurchschnittliche dagegen sanktioniert werden. Konkret ist für den Bonus bzw. für den Malus maximal jeweils der dreifache Differenzbetrag zur geforderten Ausbildungsleistung massgebend. Zu diesem Zweck wird ein Ausbildungspool geschaffen, in den ein- und aus dem ausbezahlt wird und der selbsttragend ist.
Ein innerkantonales Spital, das auf der Spitalliste figuriert und den Nachweis der Ausbildung von Fachleuten im eigenen Haus bzw. den entsprechenden Einkauf von Ausbildungsleistungen dauerhaft nicht erbringen kann, verliert den Anspruch auf einen Listenplatz. Dies vor dem Hintergrund, dass die Fallpauschalen einen Anteil enthalten, der für die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten bestimmt ist.
Erarbeitet wurde das Modell von einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe aus Vertretungen des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau (OdA GS Aargau), Vereinigung Aargauischer Krankenhäuser (VAKA) und Spitex-Verband Aargau (SVAG).
Federführend bei der Erarbeitung des Modells waren die OdA GS Aargau und die VAKA. An einer Informationsveranstaltung in Aarau stellten DGS und OdA GS Aargau die Ausbildungsverpflichtung vor. Regierungsrätin Susanne Hochuli betonte, es sei ein Gebot der Stunde, die Spitäler in Bezug auf die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten in Pflicht zu nehmen – sowohl im Interesse der Institutionen selber, als auch zur langfristigen Gewährleistung des Versorgungsauftrags.
Pflegeeinrichtungen und Spitex später
Die Ausbildungsverpflichtung soll künftig auch für die Pflegeeinrichtungen (auf der Pflegeheimliste und mit Betriebsbewilligung) sowie die Spitexorganisationen (mit Betriebsbewilligung) gelten. Die Einführung auf 1. Januar 2012 war nicht zeitgleich mit den Spitälern und Kliniken möglich, weil gegen das vom Grossen Rat im vergangenen Jahr beschlossene Pflegegesetz das Referendum ergriffen wurde.
Bevor die Ausbildungsverpflichtung auf die Institutionen der Langzeitpflege und der Spitex ausgedehnt werden kann, muss der Ausgang der Volksabstimmung abgewartet werden, die in der zweiten Jahreshälfte 2012 stattfinden wird.
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