Bilanz der familienergänzenden Betreuungsplätze
Von: mm/f24.ch
In den siebzehn Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 3‘463 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von fast 63’000 neuen Betreuungsplätzen mit 393 Mio. Franken unterstützt. 218 Gesuche, mit denen weitere 4‘900 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.
Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein Impulsprogramm. Der Bund fördert damit die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen, damit die Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Die Trägerschaften erhalten für die Schaffung der neuen Plätze während maximal drei Jahren Finanzhilfen.
Das Impulsprogramm war ursprünglich auf acht Jahre bis Januar 2011 befristet. Wegen des grossen Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen wurde es im Herbst 2010 ein erstes Mal, im Herbst 2014 ein zweites Mal und im Herbst 2018 ein drittes Mal um je vier Jahre verlängert.
Bewilligte Gesuche
Insgesamt wurden in den 17 Jahren Laufzeit des Impulsprogramms 3‘463 Gesuche bewilligt. Davon betrafen 1‘890 Kindertagesstätten, 1‘447 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 123 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen drei Projekte mit Innovationscharakter.
Bei den Kindertagesstätten und den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wurde hauptsächlich die Schaffung von neuen Institutionen, teil-eise aber auch die Erhöhung von bestehenden Angeboten unterstützt. Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert. Zusätzlich wurden drei Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern unterstützt.
36% der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0-15 Jährige) haben die Kantone BS, NE, ZH, VD und ZG am meisten neue Plätze geschaffen. 70% der bewilligten Gesuche wurden durch eine private Trägerschaft eingereicht: es handelt sich dabei v.a. um Vereine, GmbH und Stiftungen, vereinzelt auch um Aktiengesellschaften und Einzelfirmen. Bei den übrigen Gesuchen ist die Trägerschaft die öffentliche Hand: meistens ist dies eine Gemeinde, selten ein Kanton.
Eingegangene Verpflichtungen
Mit den bisher bewilligten 3‘463 Gesuchen wurden Verpflichtungen im Betrag von insge-samt 393 Mio. Franken eingegangen (ohne Durchführungskosten). Bis zum 31. Dezember 2019 wurden davon bereits 382 Mio. Franken ausbezahlt.
Abgeschlossene Gesuche
Von den 3‘463 bewilligten Gesuchen wurden 3’130 bereits abgeschlossen, d.h. die Finanzhilfen wurden für die gesamte Dauer des Anspruchs abgerechnet und ausbezahlt. Es wurden damit 57’460 Betreuungsplätze geschaffen, 33’666 in Kindertagesstätten und 24’794 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung.
Insgesamt wurden 362 Mio. Franken an Finanzhilfen ausbezahlt. Darin enthalten sind auch die Beiträge an die drei Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern in der Höhe von 3,4 Mio. Franken.
Auslastungsgrad der Betreuungsplätze
Die Höhe der ausbezahlten Finanzhilfen hängt hauptsächlich von der Anzahl neu geschaffener Betreuungsplätze und deren Auslastung ab. Der Auslastungsgrad der Institutionen variiert recht stark. Im Durchschnitt sind im letzten Beitragsjahr bei neu geschaffenen Kindertagesstätten rund 80% der Plätze belegt. Bei bestehenden Kindertagesstätten, die das Angebot wesentlich erhöht haben, sind 88% aller Plätze belegt.
Bei neu geschaffenen Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung sind im Durch-schnitt im letzten Beitragsjahr rund 76% der Plätze belegt. Bei bestehenden Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, die das Angebot wesentlich erhöht haben, sind gut 80% aller Plätze belegt.
Obschon die meisten Kindertagesstätten während der Dauer der Finanzhilfen nicht zu 100% ausgelastet sind, gibt fast die Hälfte an, nicht alle Anmeldungen berücksichtigen zu können. Begründet wird dies mit dem Alter der nachfragenden Kinder (v.a. fehlende Plätze für Babies) und den „falschen“ verfügbaren Angebotszeiten (d.h. gewünschte Tage sind nicht frei). Von den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung geben lediglich 13% an, nicht alle Anmeldungen berücksichtigen zu können.
Betriebsdaten der Institutionen
Mit den Unterlagen für die Abrechnung der Finanzhilfen liefern die Institutionen auch In-formationen über die betreuten Kinder, das Personal und die Tarife. Eine Auswertung die-ser Angaben ergibt folgendes Bild:
Kindertagesstätten:
Es werden hauptsächlich Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren (57%) und solche, die jünger als zwei Jahre sind (34%), betreut. 35% der Kinder besuchen die Kindertagesstätte an zwei Tagen pro Woche, 22% an drei Tagen und 21% an einem Tag pro Woche. 70% der Kinder werden den ganzen Tag und 28% den halben Tag betreut, stundenweise Betreuung ist sehr selten (2%).
63% der Kindertagesstätten wenden einkommensabhängige Tarife an, ein reduzierter Tarif wurde für 56% der dort betreuten Kinder gewährt.
Beim Personal fällt nach wie vor der hohe Anteil an Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten auf, rund ein Drittel der Stellenprozente werden mit ihnen besetzt. Insgesamt verfügen 43% der angestellten Personen über (noch) keine Fachausbildung.
Schulergänzende Betreuung:
Knapp die Hälfte der betreuten Kinder ist sieben bis zehn Jahre alt, 31% sind jünger als sieben Jahre (Kindergarten), 18% sind elf bis dreizehn Jahre alt, ältere Kinder (14-16 Jährige) sind sehr selten (4%). 30% der Kinder werden lediglich an einem Tag pro Woche betreut, 27% an zwei Tagen und 17% an drei Tagen pro Woche. 51% der Kinder belegen eine Betreuungseinheit, 34% 2 und 15% drei Betreuungseinheiten pro Tag.
77% der Einrichtungen wenden einkommensabhängige Tarife an, ein reduzierter Tarif wurde für 64% der dort betreuten Kinder gewährt.
43% der angestellten Personen verfügen über (noch) keine Fachausbildung.
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