Der Bundesrat hat in einem Bericht (siehe Beilage) untersucht, wie die Fachhochschulen die Zulassung zum Bachelorstudium handhaben. Die Zulassungspraxis entspricht den Vorgaben des Fachhochschulgesetzes, der Bund will aber in einzelnen Fällen Klarstellungen vornehmen. Unter anderem braucht es einheitliche Anforderungen an das Praxisjahr, das Eintretende mit gymnasialer Maturität vor dem Fachhochschulstudium absolvieren müssen. Der Bericht geht auf das Postulat „Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen“ von Nationalrätin Brigitte Häberli-Koller zurück.
Um an einer Fachhochschule zu studieren, verlangt das Gesetz eine Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität plus einjährige Arbeitswelterfahrung. Der Einstieg über die Berufsbildung ist entscheidend für das praxisnahe Profil der Fachhochschulen und soll auch mit Blick auf die künftige Hochschullandschaft beibehalten und geschärft werden. In seinem heute verabschiedeten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Zulassungspraxis der Fachhochschulen diesen gesetzlichen Anforderungen entspricht. In einzelnen Fällen wie der Zulassung mit Aufnahmeprüfung wird der Bund aber einige Klarstellungen vornehmen.
Im Jahr 2009 kamen 48% der Studierenden mit Berufsmaturität, 22% mit gymnasialer Maturität, 13% mit einem anderen Ausweis (Fachmaturität, Abschluss der höheren Berufsbildung), 12% mit ausländischer Vorbildung und 3% nach einer Aufnahmeprüfung an eine Fachhochschule. In Technik und Wirtschaft besass die Mehrheit eine Berufsmaturität, in Gesundheit oder Kunst dominierten dagegen andere Vorbildungen wie die gymnasiale Maturität.
Wer nach dem Gymnasium ein Fachhochschulstudium aufnehmen will, muss zunächst ein Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem Studium verwandten Beruf sammeln. Der Bericht analysierte dazu die gängige Praxis in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design und stellt fest, dass alle Fachhochschulen diese Zusatzleistung einfordern. Die Anforderungen an das Arbeitsweltjahr sind allerdings sehr heterogen. Die Fachhochschulen sollen hier mit der Festlegung von Lernzielen für gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen sorgen.
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