Ein Drittel Läden und Kioske verkauft Zigaretten an Minderjährige
Von: mm/f24.ch
Bei Tabak-Testkäufen im Jahr 2010 haben 37 Prozent von 110 Verkaufsstellen im Kanton Basel-Landschaft trotz der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen Tabakwaren an Minderjährige ver-kauft. Das ist etwa gleichviel wie im Jahr zuvor. Das Verkaufspersonal verzichtet erstaunlich häufig darauf, das Alter der Jugendlichen zu kontrollieren.
Von 110 getesteten Läden, Kiosken und Shops in der Zeit von September bis November 2010 haben 41 Verkaufsstellen oder 37 Prozent Tabakwaren an Jugendliche verkauft, obwohl diese noch nicht volljährig waren. Das ist etwa gleichviel wie bei den Testkäufen 2009. Das Jahr zuvor verkauften noch 51 Prozent der Läden Tabakwaren an Minderjährige.
Anteil verharrt bei gut einem Drittel
Der Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakwaren an Minderjährige ist seit dem 1. Januar 2007 im Baselbiet verboten. Das Verkaufspersonal ist laut Alkohol- und Tabakgesetz berechtigt und bei Zweifeln über die Volljährigkeit der Kundinnen und Kunden verpflichtet, das Alter mit einer Ausweiskontrolle zu prüfen. Mit 37 Prozent liegt der Anteil von Verkaufsstellen, die Tabakwaren an Minderjährige verkauft auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch bei mehr als einem Drittel.
Kleine Verkaufsstellen problematischer als grosse
Tendenziell verkauften 2010 wie schon im Vorjahr eher kleine Betriebe wie Kioske und Tankstellenshops Zigaretten an Minderjährige, nämlich 32 von 74 Betrieben. Das entspricht einem Anteil von 43 Prozent. Besser setzten Grossverteiler und Ladenketten das Verkaufsverbot durch. Hier verkauften 9 von 27 Betrieben Tabakwaren an Jugendliche, das sind 25 Prozent der Geschäfte. Mit den Kontrollen der Tabakverkäufe hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft wiederum das Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes Baselland beauftragt. Die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer wurden für ihren Einsatz vom Jugendsozialwerk geschult und beim Einsatz begleitet.
Ausweise oft nicht kontrolliert
Bei den Testkäufen zeigte sich, dass sich das Verkaufspersonal erstaunlich oft weder nach dem Alter noch nach einem Ausweis der Jugendlichen erkundigt. Manchmal verlassen sich die Verkäuferinnen und Verkäufer auch auf falsche mündliche Altersangaben. Ihnen wird darum empfohlen, nach einem Ausweis (ID, Führerschein) zu fragen und sich genügende Zeit zu nehmen, diesen zu kontrollieren. Ein Teil des Verkaufspersonals ist immer noch zuwenig sensibilisiert für den gesetzlichen Jugendschutz. So wurden bei den Testkäufen 2010 fehlbare Läden festgestellt, die schon bei den Testkäufen 2009 Tabakwaren an Minderjährige verkauft haben.
Hinweisschilder
Die Verkaufsstellen wurden vor Beginn der Testkäufe schriftlich über die gesetzlichen Bestimmungen und die bevorstehende Testrunde informiert. Gleichzeitig wurden sie eingeladen, bei Bedarf kostenlose Hinweisschilder zu den Alkohol- und Tabak-Jugendschutzbestimmungen bei der Gesundheitsförderung Baselland zu beziehen.
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