Basel-Landschaft - Freitag, 12. Dezember 2008 01:24
Kader-Mitarbeiter wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt
Von: Medienmitteilung BL
Das Statthalteramt Arlesheim hat im Strafbefehlsverfahren einen Kader-Mitarbeiter der Bau- und Umweltschutzdirektion wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und zu einer Busse von CHF 3'000 verurteilt.
Die Untersuchung wurde in Bezug auf den Tatbestand der ungetreuen Amtsführung eingestellt, da sich dieser Verdacht im Laufe der Ermittlungen nicht erhärtete.
Anfangs 2007 hatte die Finanz- und Kirchendirektion beim Statthalteramt Arlesheim eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zur Beschaffung einer neuen Software für das Rechnungs- und Personalwesen des Kantons waren vertrauliche und zu jenem Zeitpunkt noch geheim zu haltende Informationen betreffend das Ergebnis des Submissionsverfahrens anonym an zwei Mitbewerber weitergegeben worden. Insbesondere war den zwei Mitbewerbern der Entwurf des betreffenden Regierungsratsbeschlusses und der diesbezügliche Abschlussbericht zugestellt worden. Aufgedeckt wurde die Amtsgeheimnisverletzung durch den Hinweis eines Mitbewerbers.
Dem Verurteilten waren die geheimen Informationen in seiner Funktion als Kader-Mitarbeiter und ehemaliges Mitglied des Projektausschusses zur Beschaffung der neuen Software anvertraut worden. Als Motiv für die Amtsgeheimnisverletzung gab der Kader-Mitarbeiter an, angebliche Mängel im ordnungsgemäss durchgeführten Ausschreibungsverfahren festgestellt zu haben.
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