Basel-Landschaft - Mittwoch, 24. Dezember 2008 01:41
Verfahren in der Strafermittlung und -verfolgung
Von: Medienmitteilung BL
Landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission schlägt Organisation der künftigen
einstufigen Baselbieter Staatsanwaltschaft vor
Im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in der Schweiz führt der Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 2011 das sog. einstufige Verfahren in der Strafermittlung und -verfolgung ein. Die zuständige Kommission beantragt dem Landrat, die Aufsicht über die neue Staatsanwaltschaft einem neu zu schaffenden, von Regierung und Justiz unabhängigen Gremium – dem Staatsanwaltschaftsrat – zu übertragen. Zudem soll die Staatsanwaltschaft nicht von einem Leitungsgremium, sondern von einem/einer starken Ersten Staatsanwalt bzw. Ersten Staatsanwältin geleitet werden.
Nach intensiven, halbjährigen Beratungen und vielen Anhörungen von Fachleuten beantragt die Justiz- und Sicherheitskommission dem Landrat mit 6:5 Stimmen, dem neuen Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und der dazugehörigen Verfassungsänderung zuzustimmen.
Am stärksten umstritten war in der Kommission die Frage, wer die künftige Staatsanwaltschaft zu beaufsichtigen habe. Während in der regierungsrätlichen Vorlage der Regierungsrat mit einer Fachkommission (Experten-Gremium) als Aufsichtsinstanz vorgesehen war (wie für die heutige Staatsanwaltschaft) und das Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts vorgeschlagen hatte (wie für die heutigen Strafverfolgungsbehörden, d.h. die Statthalterämter und das Besondere Untersuchungsrichteramt), entschied sich die Kommissionsmehrheit für die Schaffung eines separaten Staatsanwaltschaftsrates. Dieses fünfköpfige Gremium, bestehend aus dem/der Vorsteher/in der Sicherheitsdirektion, dem/der Kantonsgerichtspräsidentin/-präsidenten und drei unabhängigen, fachlich qualifizierten Mitgliedern, soll die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ohne Einflussnahme von Exekutive und Judikative wahrnehmen können. Das in Anlehnung an die regierungsrätliche Vorlage weiterentwickelte Aufsichtsmodell mit dem Regierungsrat als Aufsichtsinstanz (assistiert von einer Fachkommission mit Antragsrecht gegenüber dem Regierungsrat und Informationspflicht gegenüber dem Landrat) unterlag in einer Variantenabstimmung als 2. Variante.
Des weiteren entschied sich die Justiz- und Sicherheitskommission für ein Führungsmodell, das eine/n starken Erste/n Staatsanwalt/-anwältin an der Spitze der künftigen Staatsanwaltschaft vorsieht. Er/sie ist mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet und nur dem Staatsanwaltschaftsrat gegenüber rechenschaftspflichtig; er führt selber keine Hauptabteilung, sondern die Staatsanwaltschaft als Ganzes, kann (und soll) aber selbständig gewisse Verfahren übernehmen und vor Gericht vertreten. Die künftigen Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft sind gemäss Kommissionsantrag nach sachlichen (also fachbezogenen) und nicht nach geographischen Kriterien zu bilden.
Der Landrat selber wird zur Wahlbehörde für den Ersten Staatsanwalt bzw. die Erste Staatsanwältin. Das Parlament legt zudem die Anzahl der Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und der weiteren ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest. Die Eintretensdebatte und erste Lesung im Landrat ist für die Sitzung vom 15. Januar 2009 traktandiert.
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