Ein Pädophiler wurde vom Bundesgericht freigesprochen. Nicht etwa, weil er unschuldig war. Die Polizei hatte versäumt, für ihre «verdeckte Ermittlung» eine richterliche Genehmigung einzuholen.
Der Stein des Anstosses - zum Nachdenken
Der Mann hatte sich in einem Chat Forum eingeloggt und mit dem Pseudonym «Manuela 13» Kontakt aufgenommen. Was er nicht wissen konnte: Hinter diesem steckte die Polizei. In seinem Chat gab er «Manuela» an, dass er bereits Sex mit einer Dreizehnjährigen gehabt habe. Zwischen ihm und der dreizehnjährigen «Manuela» sollte es zu einem Treffen kommen, um «es im Auto zu machen». Statt dessen wartete an diesem die Polizei auf ihn. Im Auto durfte er dann lediglich mitfahren.
Die enttäuschte Polizei hat jetzt das Nachsehen. Gesetz ist Gesetz! Nun schleicht ein Pädophiler mehr zwischen den Häuserschluchten der Schweiz und an Bahnhöfen, Parkplätzen und in öffentlichen Parks rum. Vor allem aber kann der Unhold weiterhin kinderpornografische Bilder konsumieren, in der Schweiz wird dies (noch) nicht geahndet. Sie behandelt Besitzer und Konsumenten von Kinderpornografie, oft eben Pädophilie, lieber mit Samthandschuhen: Der betrachtete Konsum von Kinderpornos, also das Anschauen allein und der Besitz ist nicht strafbar. Unter Strafe stehen lediglich die Herstellung von Kinderpornos. Dazu zählt beispielsweise auch das Herunterladen von illegalem Material auf Datenträger, wie auch das Handy.
In Deutschland hingegen ist bereits der blosse Besitz von Kinderpornographie, auch auf PCs’, strafbar. Er wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Weiss jedoch der Strafbare, wie er den Cache-Speicher seines Internet-Browsers leeren kann, kann er die Spuren verwischen, wenn nur die Bilder angeschaut und nicht heruntergeladen wurden.
Meiner Tochter könnte mal ähnliches passieren. Gerade kürzlich habe ich sie schelten müssen, weil sie in einem Kinderclub einem Pseudonym ihre Adresse bekannt gegeben hat. Ich habe dann versucht, ihr die Gefahren des Internets zu erklären. Dies ist gar nicht so einfach, ohne das Kind gleich in Panik zu versetzen, es soll ja nicht hinter jedem Pseudonym auf einer Kinderseite einen lüsternen Mann vermuten. Als Eltern wird man gefordert: Man muss stets auf der Hut sein und das Betreten der Internsphäre seiner Kinder genaustes beobachten und kontrollieren.
Der Ständerat hat mehrere Initiativen, auch parlamentarische, zum besseren Schutz der Kinder vor Wiederholungstaten abgelehnt. Offensichtlich wird der Täterschutz höher gewichtet als der Opferschutz. Das Volk wird schlussendlich entscheiden müssen. Sicher ist: Es besteht noch viel Handlungsbedarf und der Staat hat – und das sage ich laut - die verdammte Pflicht, jede Massnahme zu prüfen, die den Schutz der Kinder verbessern könnte. Es dürfen keine Müh und Kosten gescheut werden.
Ein Journalist sagte aus, dass nach dem Spiel Euro 2008 zwischen der Türkei und Deutschland in der Hostcity Basel am vergangenen Mittwoch «Alles ruhig gewesen sei, nur etwas lärmig!» Im Gegenzug hoffe ich, dass das Stimmvolk bei der Abstimmung viel Lärm in die Ruhe bringen wird!
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