Die Schweiz und die EU führen die Verhandlungen über die Anpassung des Güterverkehrsabkommens fort. Gestern Mittwoch hat die fünfte Verhandlungsrunde in Brüssel stattgefunden. Nachdem sich die Parteien in der vorhergehenden Runde auf einen Lösungsansatz geeinigt hatten, konzentrierten sich nun die Arbeiten auf einen neuen Vertragstext.
Die Delegationen der Schweiz und der EU hatten sich am 30. Mai 2008 auf einen Lösungsansatz geeinigt, der einen sicheren Waren- und Verkehrsfluss garantieren soll. Im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU soll es auch nach der Einführung der neuen Sicherheitsvorschriften der EU keine Pflicht zur Vorausanmeldung geben.
Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Partner ermöglicht. Den neuen Sicherheitsbestimmungen soll lediglich der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staaten unterworfen werden. Dies bedingt, dass die Schweiz für Sendungen direkt aus oder in Nicht-EU-Staaten die nötigen Sicherheitsdaten verlangen und gestützt darauf eine Risikoanalyse durchführen wird.
In diesem Zusammenhang wird die Schweiz den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen (AEO; Authorised Economic Operator) einführen, der Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen für sich in Anspruch nehmen kann.
Die nächste Verhandlungsrunde ist Mitte September 2008 vorgesehen.
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