Neuer GAV für Basler Chemie- und Pharma-Branche
Von: mm/f24.ch
Die Verhandlungsdelegationen der Gewerkschaften Unia und Syna und der Basler Chemie- und Pharmaunternehmungen haben sich letzte Woche auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Der Vertrag konnte unter anderem beim Kündigungsschutz im Falle von Massenentlassungen verbessert werden, auf wichtige Forderungen der Arbeitnehmenden und der Gewerkschaften gingen die Arbeitgeber hingegen nicht ein. Das Verhandlungsresultat wird nun den zuständigen gewerkschaftlichen Gremien vorgelegt, welche abschliessend entscheiden.
In intensiven Verhandlungen haben sich die Gewerkschaften Unia und Syna mit dem Verband der Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen VBPCD auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt, der per 1. Mai 2012 in Kraft treten und für drei Jahre gelten soll – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Gewerkschaften. In den Verhandlungen konnte der Vertrag, der bereits heute die 40-Stunden-Woche, gute Schichtzulagen sowie vorbildliche Regelungen beim Mutterschaftsurlaub kennt, in folgenden Punkten weiter verbessert werden:
- Verbesserter Kündigungsschutz im Falle von Massenentlassungen: Erstmals sind im GAV Vorankündigungsfristen bei Massenentlassungen festgeschrieben. Ein Vertragsunternehmen muss künftig Arbeitnehmende über 55 Jahren vier Monate vor der eigentlichen Kündigung über die Entlassung informieren. Faktisch beträgt die Kündigungsfrist neu zehn Monate. Für Arbeitnehmende bis 55 Jahre gilt eine Vorankündigungsfrist von zwei Monaten. Auch für jüngere Arbeitnehmende gelten so faktisch verlängerte Kündigungsfristen: Acht Monate für 45- bis 55-Jährige, fünf Monate für Arbeitnehmende unter 45 Jahren.
- Verbesserter Sozialplanartikel: Bei firmenspezifischen Sozialplänen sollen die Arbeitgeber künftig unter anderem die Umschulung oder die Aus- und Weiterbildungen von Arbeitnehmenden besser unterstützen, den Personalabbau verstärkt über vorzeitige Pensionierungen vollziehen und den Betroffenen den Übergang zu einem neuen Arbeitgeber erleichtern.
Die Sozialpartner haben sich zudem darauf verständigt, dass in den nächsten 18 Monaten eine Task Force zu Handen der Verhandlungsdelegationen Vorschläge ausarbeitet, wie der Kündigungsschutz von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten und Mitgliedern von Betriebskommission verbessert werden kann. Diese zwischenvertraglichen Verhandlungen erachtet die Unia als wichtiges Element zur Stärkung der Sozialpartnerschaft.
Nötige Nachbesserungen des Vertrages, insbesondere was den Geltungsbereich anbelangt, verweigerten die Arbeitgeber hingegen kategorisch. Damit hätten aus Gewerkschaftssicht es die Arbeitgeber verpasst, endlich alle Mitarbeitenden gleichzustellen. Sehr bedauerlich für die Unia ist auch, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, dem Lohndumping durch ausufernde Temporär-Anstellungsverhältnisse einen Riegel zu schieben. Die Gewerkschaft Unia werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Arbeitnehmenden unter den Schutz des Gesamtarbeitsvertrages gestellt werden.
Basis entscheidet über Verhandlungsresultat
Das Verhandlungsresultat wird nun den zuständigen Gremien innerhalb der Gewerkschaften unterbreitet. Ende April findet eine Mitgliederversammlung statt, Anfang Mai wird sich die Unia-Branchenkonferenz Chemie/Pharma abschliessend zum neu verhandelten Vertrag äussern.
Der Gesamtarbeitsvertrag der Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen bestimmt direkt die Arbeitsbedingungen von rund 4’500 Angestellten in den Vertragsfirmen Bayer, Brenntag Schweizerhall AG, Clariant, DSM, F. Hoffmann-La Roche, Novartis, CABB, Syngenta und Valorec – indirekt regelt der Vertrag aber die Arbeitsbedingungen von rund 22'000 Arbeitnehmenden und gilt als Leitvertrag für die gesamte chemisch-pharmazeutische Branche.
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