Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat 17 im Kanton Aargau tätigen Baufirmen darunter auch vier aus dem Fricktal Geldbussen auferlegt. Sie haben zwischen 2006 und 2009 unzulässige Submissionsabsprachen über Preise und die Aufteilung von Märkten vorgenommen. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf rund CHF 4 Mio. In ihrem Entscheid vom 16. Dezember 2011 berücksichtigte die WEKO, dass sieben der beteiligten Baufirmen während der Untersuchung mit der Wettbewerbsbehörde kooperierten.
Die im Juni 2009 durch Hausdurchsuchungen eröffnete Untersuchung hat gezeigt, dass sich die beteiligten Baufirmen bei rund 100 Submissionen zwischen 2006 und 2009 abgesprochen haben. Sie haben bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen die Beträge der Eingaben koordiniert und so Bauprojekte und Kunden untereinander aufgeteilt.
Die Sanktionen für die einzelnen Unternehmen wurden aufgrund ihres Umsatzes auf den relevanten Märkten und der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung berechnet. Insgesamt sieben der beteiligten Firmen haben von der Kronzeugenregelung (Bonus) profitiert, davon eine von einer vollständigen Sanktionsreduktion. Die ausgesprochenen Sanktionen belaufen sich auf:
Umbricht AG, Turgi
CHF
1'437'623.--
Granella AG, Würenlingen
CHF
643'826.--
Implenia Bau AG, Buchs
CHF
591'138.--
Erne AG, Laufenburg
CHF
483'088.--
Meier Söhne AG, Schwaderloch
CHF
154'696.--
Ernst Frey AG, Kaiseraugst
CHF
152'734.--
Cellere AG, Aarau
CHF
151'227.--
Knecht Bau AG, Brugg
CHF
109'686.--
Gebrüder Meier AG, Birrhard
CHF
51'156.--
Walo Bertschinger AG Zürich
CHF
50'000.--
Ziegler AG, Liestal BL
CHF
32'784.--
Neue Bau AG, Baden
CHF
26'345.--
H. Graf AG, Zufikon
CHF
20'866.--
G. Schmid AG, Wittnau
CHF
11'642.--
Käppeli AG, Wohlen
CHF
5'000.--
Sustra AG, Schöftland
CHF
5'000.--
Treier AG, Schinznach-Dorf
CHF
3'748.--
Birchmeier AG, Döttingen
CHF
0.--
Die Untersuchung gegen die Hüppi AG, Wallisellen ZH wurde ohne Folge eingestellt.
Die Bekämpfung solcher Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt in der Arbeit der WEKO. Durch die Signalwirkung dieses bedeutenden Entscheides sollen ähnliche besonders schädliche Verstösse gegen das Kartellgesetz zukünftig unterbunden werden.
Parallel zu ihrer Intervention in konkreten Fällen führt die WEKO ihre Zusammenarbeit mit den Kantonen fort, um diese weiter für die kartellrechtliche Problematik zu sensibilisieren.
Das im Kartellgesetz verankerte Bonusprogramm wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2003 eingeführt. Dieses erlaubt es, die Unternehmen, welche bei der Aufdeckung und der Abschaffung einer Wettbewerbsbeschränkung kooperieren, ganz oder teilweise von einer Sanktion zu befreien. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, erhält das erste meldende und kooperierende Unternehmen eine Sanktionsreduktion von 100 %, alle weiteren eine solche von bis zu 50 %.
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