Die WEKO erhält wie andere Behörden diverse Anfragen wegen Wucherpreisen, etwa für Masken oder Desinfektionsmittel. Kartellrechtliche Kontrollmöglichkeiten bestehen hier nur, wenn illegale Preisabsprachen getroffen wurden oder eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. Die WEKO koordiniert sich mit anderen Behörden.
Die WEKO betont daher nachhaltig, dass sie es nicht toleriere wenn Unternehmen die Corona-Krise für Wettbewerbsbeschränkungen ausnutzten. Entsprechende Herausforderungen seien grundsätzlich kein Anlass oder eine Rechtfertigung für Kartellrechtsverstösse. Insbesondere dürfe die gesamtwirtschaftliche Situation nicht dazu missbraucht werden, Kartelle zu bilden und Preise zu vereinbaren. Das Sekretariat der WEKO greife, wenn nötig zum Schutz des Wettbewerbs ein, warnt die WEKO vorsorglich.
Den Wettbewerbsbehörden sei bewusst, dass besondere Zeiten besondere Massnahmen erfordern. Ordnen die Regierung und Behörden Massnahmen zur Bekämpfung der Corona Krise an, die den Wettbewerb einschränken, sei das Kartellrecht gleichwohl nicht anwendbar. Private Unternehmen hätten trotzdem das Kartellrecht zu beachten, selbst wenn die Krise zu einem gesteigerten Kooperationsbedarf führen könne.
Die WEKO stehe für Auskünfte zur Verfügung. Sie suche das Gespräch mit Verbänden, Unternehmen und anderen Behörden zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise.
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