Intern. Schutz für schweizerische geografische Angaben
Von: mm/f24.ch
Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung (Änderung des Markenrechts) der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Tête-de-Moine, Zuger bzw. Rigi Kirsch oder Swiss für Uhren: Das Prinzip der geschützten geografischen Angaben hat sich laut der bundesrätlichen Botschaft nachhaltig für die Wertschöpfungsketten von Qualitätsprodukten bewährt. In Zeiten zunehmender Marktliberalisierung soll es im internationalen Kontext noch stärker entwickelt werden.
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958, dem die Schweiz nicht angehört, wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Das Abkommen wurde 2015 durch die Verabschiedung der Genfer Akte revidiert, die insbesondere die Erweiterung des Systems auf sämtliche geografischen Angaben (Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben) vorsieht. Die Genfer Akte ist ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und trat am 26. Februar 2020 nach dem Beitritt der Europäischen Union in Kraft.
Der Bundesrat beantragt den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte. Der Beitritt werde den Schweizer Begünstigten von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben ermöglichen, in allen Mitgliedstaaten der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens durch ein unkompliziertes und kostengünstiges internationales Eintragungsverfahren Schutz zu erhalten. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Land einen separaten Antrag stellen.
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