Fall Sulzer abgeschlossen - Vekselberg und Co. zahlen 10 Mio.
Von: mm/f24.ch
Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hat die Untersuchung im Fall Sulzer AG wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten abgeschlossen. Das Verfahren gegen Ronny Pecik, Georg Stumpf und Victor Vekselberg wurde eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Wiedergutmachungszahlung von insgesamt 10 Millionen Franken geleistet haben.
Mit der Wiedergutmachungszahlung haben die Beschuldigten das beim Aufbau und bei der Offenlegung ihrer Beteiligung an der Sulzer AG zwischen Dezember 2006 und April 2007 allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen. Damit erübrigt sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten Artikel 41 des Börsengesetztes verletzt haben und ob die Unkorrektheiten beim Aufbau der Beteiligung an der Sulzer AG unter dem damals anwendbaren Recht tatsächlich als strafbare Meldepflichtverletzungen zu qualifizieren sind. Der Rechtsdienst des EFD hat das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren deshalb in Anwendung von Art. 53 Strafgesetzbuch eingestellt.
Die Wiedergutmachungszahlung von Ronny Pecik, Georg Stumpf und Victor Vekselberg wurde zweigeteilt. Je 1 Million gehen an die Schweizerische Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Millionen wurden dem EFD zur Verfügung gestellt. Dieses verwendet den Betrag im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer zur Sicherstellung und zur Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes.
Obwohl die Hauptbeschuldigten in den Fällen OC Oerlikon und Sulzer AG identisch sind, besteht zwischen den beiden Fällen kein direkter Zusammenhang. Die unterschiedlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen sind voneinander unabhängig zu beurteilen. Im Fall OC Oerlikon wird zudem erst nach Vorliegen und Analyse des schriftlichen Urteils des Bundesstrafgerichts über einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens an das Bundesgericht entschieden. Der Abschluss des Falles Sulzer hat darauf keinen Einfluss.
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