Wiederwahl von Bundesanwalt Beyeler in der Schwebe
Von: mm/f24.ch
Im Hinblick auf die Wiederwahl des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwälte und Bundesanwältinnen für die Amtsperiode 2012-2015 hat die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung (GK) am 11. Mai 2011 den Bundesanwalt Erwin Beyeler und den Stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari angehört.
Auf eine Anhörung der Stellvertretenden Bundesanwältin Maria-Antonella Bino verzichtete die GK, da sie Frau Bino bereits im Februar dieses Jahres im Hinblick auf ihre Wahl zur Stellvertretenden Bundesanwältin für den Rest der laufenden Amtsperiode zu einem Gespräch eingeladen hatte.
In der Kommission wurde die Nichtwiederwahl von Bundesanwalt Ewin Beyeler beantragt. Der Bundesanwalt erhält in Übereinstimmung mit den Handlungsgrundsätzen der GK Gelegenheit, zu den Vorwürfen, die im Zusammenhang mit der beantragten Nichtwiederwahl erhoben wurden, Stellung zu nehmen.
Erst wenn die Stellungnahme von Beyeler vorliegt, wird die Gerichtskommission über ihren Antrag an die Vereinigte Bundesversammlung betreffend Wiederwahl bzw. Nichtwiederwahl beraten und ihren Beschluss fassen. Dazu ist eine ausserordentlichen Sitzung der Kommission auf den 25. Mai festgelegt worden.
Ziel der Kommission ist es, dass die Vereinigte Bundesversammlung die Wiederwahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2012 – 2015 in der Sommersession 2011 traktandieren kann.
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