Mit der vom Bundesrat beabsichtigten Abkehr von den bisherigen Prinzipien im Kartellrecht werden Unternehmen zukünftig beweisen müssen, dass sie keine Preis- und Marktabsprachen untereinander tätigen. Eine Änderung, mit welcher sich der Dachverband der Schweizer KMU (sgv) nicht anfreunden kann.
Das so durch die Hintertüre eingeführte Kartellverbot widerspreche der Bundesverfassung und verursache zusätzliche Regulierungskosten. Und vor allem ändere der Bundesrat ein Gesetz, das zur Zufriedenheit aller funktioniert habe stellt der Dachverband der Schweizer KMU in seiner Vernehmlassung zur Änderung des Artikels 5 im Kartellgesetz fest.
Die beabsichtigte Änderung kehrt die Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen um und gibt der Wettbewerbskommission (WEKO) mehr Rechte. Der sgv sört sich daran, dass nach der Gesetzesänderung die WEKO besser als der Markt imstande sein sollt, zu wissen, was effizient ist und was nicht. Das Brisante für den sgv ist dabei. dass noch in der ersten Jahreshälfte der Bundesrat den gleichen Artikel lockern wollte.
Der sgv lehnt diese Änderung in aller Entschiedenheit ab. Der grösste Wirtschaftsdachverband der Schweiz ist für Wettbewerb und Verwaltungsökonomie. Das bestehende Kartellgesetz funktioniere sehr gut und daher bestehe kein Handlungsbedarf, dieses zu ändern. Darüber hinaus schaffe der stetige Meinungswandel Rechtsunsicherheit: Was vor einem halben Jahr noch als zu strikt empfunden wurde, könne nicht plötzlich zu lasch sein. Die Märkte bräuchten für einen funktionierenden Wettbewerb Sicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, fordert der sgv.
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