FINMA genehmigt revidierte Selbstregulierung der Bankiervereinigung
Von: mm/f24.ch
Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt die am Freitag von der Schweizerischen Bankiervereinigung beschlossenen revidierten Richtlinien "für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite". Die FINMA betont jedoch, dass es zusätzlich neben qualitativen Vorgaben auch neue quantitative Massnahmen braucht, um den wegen der erhöhten Kreditvergabe für Wohnimmobilien wachsenden Risiken für Banken entgegenzuwirken. Diese Risiken werden durch das Tiefzinsumfeld noch zusätzlich akzentuiert.
Die neuen Richtlinien der Bankiervereinigung konkretisieren die qualitativen Kriterien der Hypothekarkreditvergabe in wichtigen Bereichen wie der Tragbarkeit, der Belehnung und dem Umgang mit begründeten Ausnahmen (Exceptions to Policy). Die FINMA sieht die Revision als Schritt in die richtige Richtung und Verbesserung der Selbstregulierung.
Weitere Massnahmen nötig Vor dem Hintergrund des stetigen Anstiegs der Risiken im Hypothekargeschäft und der Akzentuierung durch das Tiefzinsumfeld hält die FINMA weitere Massnahmen für zwingend nötig, um der Gewährung von Hochrisikokrediten bei der Finanzierung von Wohnliegenschaften vorzubeugen.
Aus Sicht der FINMA braucht es verbindliche quantitative Massnahmen zusätzlich zu den angekündigten qualitativen Eckwerten der Bankiervereinigung. Vor diesem Hintergrund unterstützt die FINMA die vom Bundesrat am 17. August 2011 angekündigte Verschärfung der Eigenmittelvorgaben im Hypothekargeschäft.
Der Bundesrat sieht vor, dass Banken ab 2012 die Hypothekarforderungen zusätzlich mit Eigenmitteln unterlegen müssen, die über die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsnormen hinausgehen. Dies wird einen grossen Beitrag zur Verbesserung der Risikosituation bei den im Hypothekargeschäft aktiven Banken leisten. Neben diesen quantitativen Massnahmen im Rahmen der Eigenmittelverordnung ist auch die Einführung eines sektoriell auf den inländischen Kreditmarkt beschränkten antizyklischen Kapitalpuffers vorgesehen.
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