Schwangerschaftsabbruch soll weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt sein
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, der von Nationalrätin Léonore Porchet eingereichten parlamentarischen Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» keine Folge zu geben.
Die Initiative verlangt, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und in einem Spezialgesetz verankert wird. In den Augen der Kommission besteht jedoch kein Handlungsbedarf, zumal es ihres Wissens in der Schweiz seit rund zwanzig Jahren im Zusammenhang mit einer Abtreibung keine strafrechtliche Verfolgung mehr gab.
Die RK-N betont aber auch, dass sich die Fristenregelung bewährt hat, die 2002 vom Stimmvolk deutlich angenommen wurde und den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche entkriminalisiert, wenn die schwangere Frau eine Notlage geltend macht.
Nach Meinung der Minderheit trägt die Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch dazu bei, Frauen in einer schwierigen Lebensphase zu stigmatisieren und ihnen Schuld zuzuweisen, was sie sehr verletztlich machen kann.
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