Run auf «Sonderprogramm Innovationsförderung»
Von: mm/f24.ch
Die Massnahmen des Bundes gegen den starken Schweizer Franken stossen im Bereich der Innovationsförderung auf sehr grosses Interesse. Seit dem Start des Sonderprogramms am 13. Oktober 2011 treffen bei der Kommission für Technologie und Innovation KTI laufend Anträge ein. Trotz der hohen Anzahl an Gesuchen wird die KTI ihren hohen Qualitätsstandard konsequent durchsetzen. Die KTI informierte an einer Pressekonferenz über die Umsetzung und den Stand des Sonderprogramms, welches von Bundesrat und Parlament mit 100 Millionen Franken ausgestattet wurde.
Innovation ist einer der wichtigsten „Rohstoffe" für den nachhaltigen Erfolg der Schweizer Wirtschaft. Für Bundesrat und Parlament ist darum die Förderung der Innovations-Leistung ein wirksamer Weg, um durch zusätzlichen Kundennutzen den Preis von Exportprodukte zu erhöhen, oder die Produktionskosten zu senken und dadurch die aktuelle Frankenstärke zu kompensieren.
Das Ziel der Sondermassnahmen der KTI ist es, Firmen, die unter dem hohen Wechselkurs leiden, zu helfen, geplante Innovationsprojekte in Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstitutionen schnell umsetzen zu können. Dabei wird nur der Anteil der Projekte unterstützt, der von anerkannten Forschungsinstitutionen geleistet wird. An die Unternehmen selber fliesst kein Geld.
Exportbezug und hohes Marktpotenzial
Berücksichtigt von den KTI-Sondermassnahmen werden nur Gesuche, die sowohl ein hohes Marktpotenzial als auch einen klaren Bezug zu den Wettbewerbsnachteilen des starken Franken und zum Export haben. Die Firma muss also in ihrer Wertschöpfungskette von einem exportorientierten Partner abhängig sein oder Produkte und Dienstleistungen direkt exportieren resp. an exportorientierte Firmen liefern. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Gesuchsteller den Weg über ordentliche KTI-Kredite beschreiten. An ihren hohen Qualitätsansprüchen macht die KTI keine Abstriche.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Innovationsprojekte mit einem anerkannten Forschungspartner (ETH, Universitäten, Fachhochschulen, Empa etc.) bereits laufen oder geplant sein müssen.
Überdies muss das Vorhaben entweder in den nächsten 18 Monaten marktreif sein oder mit einem hohen Erfolgsrisiko und gleichzeitig überdurchschnittlichen Erträgen im Erfolgsfall verbunden sein. Schliesslich sollte es zwischen 24 - 36 Monaten dauern und in ein reguläres F&E-Projekt münden.
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