Das Aargauer Volk hat das neue Baugesetz mit 55 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Der Bauernverband Aargau (BVA) hatte im Vorfeld die Ja-Parole herausgegeben und ist zufrieden mit dem Ergebnis. Trotzdem plant er einen Vorstoss, denn in der Landwirtschaft gibt’s noch Handlungsbedarf.
Der BVA ist der Meinung, dass das Gesetz den heutigen Problemen und insbesondere dem hohen Landverschleiss entgegenwirkt. Es braucht griffige Instrumente, damit wertvolle Fruchtfolgefläche erhalten bleiben und die produzierende Landwirtschaft nicht eingeschränkt wird. Bei allzu strikten Auflagen wie der Entfernungsauflage bei Bauten ausserhalb der Bauzone konnten Ausnahmen für die Landwirtschaft eingebracht werden. Der BVA begrüsst deshalb insgesamt das klare Ergebnis vom Wochenende.
Mehr Handlungsspielraum für Landwirtschaft Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren einen enormen Strukturwandel vollzogen, der in einem hohen Tempo weitergeht. Im Kanton Aargau schliessen jährlich rund 100 Betriebe. Der Druck auf die Betriebe wird weiter zunehmen. Der Landwirt als Unternehmer braucht deshalb Handlungsspielraum auch in der Raumplanung. Aus Sicht des BVA ist dieser zu wenig gegeben und es braucht dringend Anpassungen. Mit einem Vorstoss will der BVA deshalb eine Lockerung beim Ausbau bestehender Wohnbauten, bei der Pferdepensionshaltung, beim Agrotourismus, bei den landwirtschaftlichen Lohnunternehmungen und der Schaffung von Spezialzonen erwirken.
Keine Baubewilligung für Hagelschutznetze Ganz abgeschafft werden soll die Baubewilligungspflicht von Witterungs- und Vogelschutzanlagen sowie Wanderwagen und freistehende Magazine für Bienen. In der Begründung wird auf den Planungsbericht landwirtschaftAARGAU verwiesen, wo steht, dass die Möglichkeiten des eidgenössischen Raumplanungsrechts für die Landwirtschaft voll auszuschöpfen sind und der Landwirtschaft genügend unternehmerischer Handlungsspielraum geboten werden müsse.
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