Asylunterkunft Bettwil noch nicht vom Tisch
Die Arbeitsgruppe, die sich mit der geplanten Asylunterkunft in Bettwil befasst, hat am 19. Januar 2012 zum dritten Mal getagt. Dabei legte der Kanton seinen Rechtsstandpunkt in der Sache dar. Das Bundesamt für Migration seinerseits führte aus, es prüfe eine weiter redimensionierte Nutzung.
Nachdem das Bundesamt für Migration (BFM), die Gemeinde Bettwil und das Komitee, das sich gegen die Asylunterkunft wehrt, mit Blick auf die temporäre zivile Nutzung der Militäranlage und auf die notwendigen baulichen Massnahmen Rechtsgutachten hatten erstellen lassen, gab der Regierungsrat bei seinem Rechtsdienst ein eigenes Gutachten in Auftrag.
Dieses kam zum Schluss, dass die Anlage in der beabsichtigten Form (mit 80 bis 100 Plätzen) nicht als Asylunterkunft des Bundes genutzt werden kann. Der Regierungsrat teilt diese Auffassung und setzte Bund, Gemeinde, Komitee und Öffentlichkeit am 12. Januar 2012 darüber ins Bild.
Hohe Hürden für die Bewilligungsfähigkeit
An der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe erläuterte der Chef des Rechtsdiensts des Regierungsrates, Dr. Marcel Bolz, den Standpunkt und wies mit Nachdruck darauf hin, dass sowohl an die Baubewilligungspflicht als auch an die Bewilligungsfähigkeit hohe Anforderungen gestellt würden. Nach heutigem Stand der Dinge fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen, um eine Baubewilligung zur Umnutzung zu erteilen.
DGS-Generalsekretär Mark Burkhard, Co-Leiter der Arbeitsgruppe, forderte das BFM vor diesem Hintergrund auf, sich über seine weiteren Pläne zu erklären und für den Fall, dass das Vorhaben weiterverfolgt wird, den Weg des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens zu beschreiten oder einen entsprechenden Vorentscheid zu erwirken.
BFM prüft redimensioniertes Projekt
Roger Lang, Co-Leiter der Arbeitsgruppe und BFM-Vertreter, führte aus, dass eine redimensionierte Nutzung nach Meinung des Bundes gemäss der heutigen militärischen Nutzung bewilligungsfähig sei. Eine solche werde denn auch geprüft. Lang versicherte, das BFM werde sich für den Fall der Konkretisierung eines redimensionierten Projekts an die Baubewilligungspflicht halten und keine Umsetzungsmassnahmen vornehmen.
Der Kanton geht aufgrund der in der Arbeitsgruppe geäusserten Vorstellungen des BFM davon aus, dass auch ein redimensioniertes Projekt nicht bewilligungsfähig ist.
Gemeindeammann Wolfgang Schibler wies das neuerliche Ansinnen des BFM dezidiert zurück. Im Weitern machte der Gemeindeammann erneut darauf aufmerksam, der Gemeinderat werde umgehend eine Verfügung erlassen, falls Umsetzungsmassnahmen ergriffen würden.
Aufgrund der kurzfristigen Einladung nicht an der Sitzung teilnehmen konnte das Komitee gegen die Asylunterkunft. Es wurde über das Sitzungsergebnis umgehend informiert.
Aus Sicht von Kanton und Gemeinde hat die Arbeitsgruppe ihre Aufgabe erfüllt. Sie wird deshalb nicht wieder einberufen. Das BFM bedauert diese Entwicklung und hätte die Fortführung der Arbeiten in diesem Gremium begrüsst, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Paritätische Kommission nimmt ihre Arbeit auf
Der Regierungsrat steht grundsätzlich weiterhin hinter der Schaffung von tauglichen Bundesunterkünften. Mit Blick auf die Bewältigung der aktuellen Notsituation forciert er jedoch die dezentrale Unterbringung.
Er hat in der vergangenen Woche beschlossen, eine Paritätische Kommission Kanton – Gemeinden einzusetzen, die nächste Woche erstmals tagen wird. Sie wird sich unter der Leitung von Regierungsrätin Susanne Hochuli mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen zur Lösung des Unterbringungsproblems befassen.
Dabei geht es zum einen um die Schaffung von dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten, um die Engpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu bewältigen, zum andern um die Suche nach neuen Lösungsansätzen der Unterbringung.
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