Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat die Botschaft zur Totalrevision des Jagdgesetzes zur zweiten Beratung zu. Auf Grund der Prüfungsaufträge aus der ersten Beratung werden zur Jagdstatistik und zum Sonntagsjagdverbot Änderungen beantragt.
Der Grosse Rat hat den Gesetzesentwurf Ende Oktober 2008 in erster Beratung mit grosser Mehrheit gutgeheissen und für die zweite Beratung insgesamt sechs Prüfungsaufträge erteilt. Der Regierungsrat hat die Anträge geprüft und schlägt zu zwei Paragrafen entsprechende Änderungen vor. Zur Jagdstatistik wird präzisiert, dass nur die Bestände der wichtigsten Wildtierarten erfasst werden sollen. Das Sonntagsjagdverbot wird bestätigt. Zur Erleichterung der Jagd auf Wildschweine soll die Einzeljagd an Sonntagen und Feiertagen bis 5 Uhr früh und am Abend ab 18 Uhr im Winterhalbjahr beziehungsweise ab 21 Uhr im Sommerhalbjahr erlaubt sein.
Die übrigen Prüfungsaufträge betreffen vor allem die Schadenabgeltung bei Wildschäden. Hiezu schlägt der Regierungsrat keine Änderungen am Gesetzesentwurf vor. Die vorgeschlagene Lösung ist breit abgestützt und entspricht den Ergebnissen der Vernehmlassung.
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