Die Gesetzessammlungen (Aargauische Gesetzessammlung, Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts) und das Amtsblatt werden heute sowohl in gedruckter Form als auch im Internet veröffentlicht. Als rechtsgültige Fassung gilt die Papierform. Der Aargau hat nun aber die Zeichen der Zeit verstanden und übernimmt mit dem neuen Publikationsgesetz schweizweit eine Vorreiterrolle indem er auf eine Printversion der Gesetzessammlungen und des Amtsblatt verzichtet und beides nur noch via Internet publiziert.
Seit 1994 hat sich das Umfeld insbesondere mit dem Internet stark gewandelt. Die Auflagezahlen beim Amtsblatt haben sich halbiert und gehen laufend weiter zurück; auch die Abonnentenzahlen bei den Gesetzessammlungen vermindern sich laufend. Interessierte aus der Bevölkerung, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand informieren sich vermehrt über das Internet.
Mit der Totalrevision des Publikationsgesetzes soll auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts verzichtet, die Bezugsverpflichtung für die Gemeinden aufgehoben, die Rechtswirkung an die Internetpublikation angebunden, ein kundenfreundliches, tagesaktuelles Internetangebot bereit gestellt und das Einsichtnahmerecht neu geregelt werden.
Die Publikationsgebühren beim Amtsblatt können deutlich gesenkt werden. Durch den unentgeltlichen Informationszugang über das Internet entfallen die heutigen Abonnementsgebühren und die Druckkosten für Amtsblatt und Gesetzessammlungen.
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